Regelungen für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen ab Montag im Landkreis WUG

Weißenburg – Aufgrund der Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gibt es ab kommenden Montag neue Regelungen für den Unterricht in den Schulen. Auch für Kinder, die Tagesbetreuungsangebote in Anspruch nehmen, gibt es neue Regelungen.


Ab Montag, 10. Mai 2021 findet für die 1. bis 3. Klasse der Grundschulstufe sowie die 5. und 6. Klasse der Förderschule in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 165 Präsenzunterricht (mit Mindestabstand) oder Wechselunterricht statt. So die Inzidenz weiterhin unter 165 bleibt, gilt auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ab Montag für diese Schulklassen wieder Präsenz- oder Wechselunterricht.

Für die vierten Klassen und die weiterführenden Schulen bleibt es beim bisherigen System. Es findet in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in sonstigen Abschlussklassen Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist Wechselunterricht durchzuführen. An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt. Hier kommt es erst zu Änderungen, wenn die 7-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge den Wert 100 unterschreitet.

Nach den bayerischen Pfingstferien, ab 7. Juni, findet dann voraussichtlich an allen Schularten für alle Jahrgangsstufen bei einer Inzidenz unter 165 Präsenz- beziehungsweise Wechselunterricht statt. Dies wurde vom Ministerrat am 04. Mai 2021 beschlossen.

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen, Notbetreuung ist zulässig; Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen. Auch hier ist der Schwellenwert 100 bei der 7-Tage-Inzidenz anzusetzen.

Schülerinnen und Schüler, die Tagesbetreuungsangebote in Anspruch nehmen, dürfen ihren Hort, ihre altersgeöffnete Kindertageseinrichtung oder ihre Kindertagespflegestelle sowie Ferientagesbetreuung ab dem 10. Mai 2021 regulär besuchen, solange sich der 7-Tage-Inzidenzwert in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter dem Wert von 165 bewegt. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Kinder im Wechsel- oder Präsenzunterricht befinden. Erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 165 gelten für Schulkinder die bereits bekannten Regelungen zur Notbetreuung. Für Nicht-Schulkinder gilt weiterhin die Regelung zur Notbetreuung ab einem Inzidenzwert von 100.

Für den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der jeweiligen inzidenzabhängigen Regelungen bei Unterschreiten bzw. Überschreiten eines Schwellenwertes gilt folgendes:

Wenn ein bestimmter Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde, gelten ab dem übernächsten darauf folgenden Tag die Regelungen für den neuen Inzidenzbereich. Wird ein bestimmter Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, gelten ab dem übernächsten darauf folgenden Tag die Regelungen für den neuen Inzidenzbereich. Diese Regelungen treten automatisch in Kraft. Hierbei ist die im Internet vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz maßgeblich. Das Landratsamt gibt unverzüglich amtlich bekannt, sobald ein relevanter Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über- oder an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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