Regelungen zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern

Weißenburg – Aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit sind derzeit an vielen Oberflächengewässern (Gräben, Bäche, Teiche) im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen niedrige bis sehr niedrige Wasserstände und Durchflussmengen zu verzeichnen. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden unter ansteigenden Gewässertemperaturen und dem verringerten Sauerstoffgehalt. Das Landratsamt weist auf die Regelungen zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern hin.

Eine Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ist grundsätzlich nur unter den Voraussetzungen des Gemeingebrauchs nach Art. 18 des Bayerischen Wassergesetzes, z.B. zur Viehtränke, Schöpfen mit Handgefäßen, für den häuslichen Bedarf in der Landwirtschaft möglich. Dies auch nur dann, soweit eine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers und seiner Ufer sowie der Tier- und Pflanzenwelt nicht zu erwarten ist.

Aufgrund der derzeitigen Wasserstände ist an vielen Gewässern mit geringer Wasserführung eine Entnahme derzeit nicht erlaubt.

Die Entnahme von Wasser mittels Pumpen oder sonstigen technischen Vorrichtungen ist erlaubnispflichtig und wird bei Verstößen mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Clajudia Wagner

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert