Registrierung für Geflüchtete aus der Ukraine

Weißenburg – Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen macht darauf aufmerksam, dass sich aus der Ukraine geflüchtete Menschen schnellstmöglich nach Ankunft im Landkreis bei der Ausländerbehörde registrieren sollten. Das ist über ein vereinfachtes Verfahren möglich, so dass eine persönliche Vorstellung vor Ort erstmal nicht notwendig ist.

Benötigt werden lediglich ein Foto des Passes, die Anschrift der Unterkunft im Landkreis sowie Telefonnummer einer Kontaktperson im Landkreis. Diese Unterlagen sollten schnellstmöglich nach der Ankunft an ausland@landkreis-wug.de geschickt werden. Die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde melden sich dann wegen eines Termins zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis. Eine persönliche Vorsprache zur Abgabe dieser Unterlagen ist nicht notwendig. Die Übermittlung per E-Mail reicht als ersten Schritt völlig aus.

Zweck der ersten Kontaktaufnahme ist nur die Registrierung und die Klärung, wo die Unterkunft erfolgt. Außerdem kann so der Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz registriert werden. In den Notunterkünften beziehungsweise den dezentralen Unterkünften im Landkreis erfolgt dies vor Ort.

Ukrainerinnen und Ukrainer können sich mit einem biometrischen Pass ohne Visum 90 Tage in Deutschland und den anderen europäischen Schengenstaaten aufhalten. Wenn keine Weiterreise in einen anderen Staat beabsichtigt ist, sollten die oben beschriebenen Unterlagen aber schon jetzt an die Ausländerbehörde gesandt werden, damit eine Registrierung erfolgen kann.

Wer schon in Zirndorf registriert wurde oder bereits bei der Ausländerbehörde im Landkreis registriert ist, muss sich nicht erneut melden.

Die Registrierung ist auch notwendig, um gegebenenfalls Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten. Der Antrag hierfür kann nach Registrierung bei der Ausländerbehörde im Sozialamt gestellt werden. Nach Abschluss der Antragsbearbeitung erhalten die Leistungsberechtigten auf dem Postweg einen Bescheid bezüglich der Leistungsgewährung. Die Geldleistungen für den laufenden Kalendermonat stehen zum Zeitpunkt des Zugangs des positiven Bescheides zur Abholung bereit. Die Leistungen in Geld oder Geldeswert werden der oder dem Leistungsberechtigten bzw. dem leistungsberechtigten Haushaltsvorstand persönlich ausgehändigt. Diesbezüglich ist bei der Abholung der Leistungen die Vorlage eines Ausweisdokuments mit Lichtbild erforderlich.

Die Auszahlung der Leistungen erfolgt in der Kreiskasse des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen (Bahnhofstr. 2, 2. Stock, 91781 Weißenburg i. Bay.).

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat alle wichtigen Informationen unter www.landkreis-wug.de/ukraine-hilfe zusammengefasst. Derzeit wird an einer Übersetzung in das Ukrainische gearbeitet, so dass diese Informationen auch mehrsprachig zur Verfügung stehen werden.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Sabrina Huf

 

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