Wilhermsdorf/München – Wie eine aktuelle Anfrage des mittelfränkischen SPD-Landtagsabgeordneten Harry Scheuenstuhl an die Staatsregierung zeigt, steht es um unsere Schwimmbäder im Freistaat nicht gut: Mehr als die Hälfte der 867 Schwimmbäder in Bayern sind, laut Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, sanierungsbedürftig (229 Bäder) bzw. dringend sanierungsbedürftig (223 Bäder).
Bei den mittelfränkischen Schwimmbädern sieht die Situation nur etwas besser aus: „Von 99 Schwimmbädern sind 20 Bäder sanierungs- und weitere 20 Bäder dringend sanierungsbedürftig, insgesamt also knapp über 40 Prozent aller heimischen Schwimmeinrichtungen. Die Landkreise Ansbach und Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim scheinen dabei besonders betroffen. Darunter auch die Bäder der Städte Rothenburg o.d. Tauber, Feuchtwangen, Bad Windsheim und Burgbernheim. “, erläutert Scheuenstuhl die Ergebnisse seiner jüngsten Abfrage. (Weitere betroffene Städte und Gemeinden können Bild 2 entnommen werden)
„Zwischen 2019 und 2022 wurden bayernweit gar 15 Schwimmbäder geschlossen. In Mittelfranken drohen uns unter Umständen ebenfalls Schließungen.“, so der Abgeordnete. Er kritisiert, dass das bestehendes Sonderprogramm Schwimmbadförderung von der CSU und den FW bisher weder verlängert noch verbessert wurde. Die bisherige finanzielle Ausstattung des Programms, das aufgrund jahrelanger Bemühungen der SPD-Landtagsfraktion schließlich im Jahr 2019 durch die Staatsregierung aufgelegt wurde, reicht laut Scheuenstuhl bisher bei weitem nicht aus, um die erhebliche Investitionslücke bei den Kommunen zu decken. „Da die vergebenen Fördermittel oft nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten ausgeglichen haben, fehlte den Kommunen jegliche Planungssicherheit.“, kritisiert der Sprecher für Kommunalfinanzen der SPD-Fraktion im Landtag.
Gerade in strukturschwachen Regionen stoßen Städte und Gemeinden deshalb finanziell schnell an ihre Belastungsgrenzen, was sich wiederum negativ auf den Schwimmunterricht in Schulen und somit auf die Schwimmsicherheit der Kinder auswirkt. Für den Abgeordneten ist klar: „Ohne Schwimmbad, kein Schwimmunterricht! Daher fordern wir neben der Fortführung des Sonderprogramms auch eine deutliche Ausweitung des Programms.“
In einem aktuellen Dringlichkeitsantrag fordert er gemeinsam mit den Mitgliedern seiner Fraktion daher,
dass Kommunen künftig vom Freistaat mit bis zu 85 Prozent der Sanierungskosten unterstützt werden sollen, die Fördergrenze ist ebenfalls auf zehn Millionen Euro zu erhöhen: „Wirtschaftlich sinnvollere Neubauten sollen förderfähig sein. Wir planen hierfür 50 Millionen Euro im Nachtragshaushalt 2025 ein, unser konkreter Vorschlag beinhaltet insgesamt 200 Millionen Euro bis zum Jahr 2028.“, so Scheuenstuhl abschließend. Er hofft auf ein Einlenken der Staatsregierung.
Quelle: MdL Harry Scheuenstuhl (SPD)