Ansbach – Schülerinnen und Schüler sind in den bevorstehenden Weihnachtsferien bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs nicht mehr von der 3G-Regel befreit. Mit der neuerlichen und kurzfristigen Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 9. Dezember 2021 wurde die Ausnahmeregelung der 3G-Bestimmungen präzisiert.
Bislang waren Schulkinder grundsätzlich von der Regel ausgenommen, da sie im Schulbetrieb regelmäßig getestet werden. In den Ferien fällt diese Befreiung von der 3G-Regel nun weg. Das bedeutet: Schulkinder dürfen den öffentlichen Personennahverkehr in den Ferien nur nutzen, wenn sie die 3G-Anforderungen (geimpft, genesen, getestet) erfüllen. Während der Schulzeiten bleibt die Ausnahmeregelung weiterhin bestehen. Kinder unter sechs Jahren benötigen wie bisher keinen 3G-Nachweis bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Quelle: Landratsamt Ansbach – Pressestelle