Söder stellt Exit-Strategie vor

München – Ministerpräsident Söder hat heute nach Gesprächen im bayerischen Kabinett einen „Bayern-Plan“ für Lockerungen in der Corona-Krise vorgestellt. Dabei handelt es sich laut Söder um einen vorsichtigeren Weg im Vergleich zu anderen Bundesländern.

Ministerpräsident Markus Söder (Foto: Bay. Staatskanzlei)

Die heute beschlossenen Maßnahmen wurden in Absprache mit Bundeskanzlerin Merkel und Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann getroffen, erklärte Ministerpräsident Söder auf einer Pressekonferenz.

Das sind die getroffenen Maßnahmen:
  • Ab Mittwoch, 06. Mai werden die Ausgangsbeschränkungen in Kontaktbeschränkungen umgewandelt. Es gilt weiterhin ein Mindestabstand. Familienmitglieder ersten Grades dürfen damit wieder besucht werden
  • Ab Mittwoch, 06. Mai gilt dann eine Kontaktbeschränkung in der Öffentlichkeit. Eine haushaltsfremde Person darf in der Öffentlichkeit unter Einhaltung des Mindestabstandes eingehalten getroffen werden
  • Ab Mittwoch, 06. Mai haben Spielplätze in Bayern wieder geöffnet
  • Ab Samstag, 10. Mai ist der Besuch von Angehörigen in Pflegeheimen durch eine Kontaktperson wieder erlaubt. Dabei soll der Mindestabstand eingehalten, es muss eine Maske getragen werden und Besuche sollten möglichst im Freien stattfinden
  • Ab Montag, 11.05. dürfen alle Geschäfte auch wieder auf über 800qm Verkaufsfläche verkaufen – das gilt auch für Einkaufszentren und Kaufhäuser
  • Ab Montag, 11.05. darf wieder kontaktloser Sport, wie Golf oder Segeln betrieben werden
  • Ab Montag, 18.05. darf die Gastronomie im Außenbereich wieder öffnen (z.B. Biergärten)
  • Ab Montag, 25.05. darf die Gastronomie in Bayern  auch die Innenfläche wieder öffnen
  • Ab Samstag, 30.05. dürfen Hotels und Ferienunterkünfte wieder öffnen. Es gibt aber strenge Hygienemaßnahmen
  • Bis Pfingsten sollen bis zu 50 Prozent der Kinder in Bayern wieder die Kita oder Schule besuchen dürfen (es wird eine Härtefallregelung geben). Nach Pfingsten sollen die weiteren Kinder folgen
  • Auf dem Schulgelände wird es eine Maskenpflicht geben. Während der Unterrichtszeiten muss die Maske aber nicht getragen werden
  • Die Ferienzeiten in Bayern bleiben erhalten, es wird hier also keine Verkürzung geben

Quelle: Antenne Bayern

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