SPD-Kreistagsfraktion sieht die beantragte Befreiung von der Maskenpflicht für Grundschüler kritisch und will dafür mehr Luftfilteranlagen an den Schulen

Weißenburg – Die SPD-Kreistagsfraktion sieht den an die Regierung von Mittelfranken gerichteten Antrag des Landratsamtes, die Maskenpflicht an Grundschulen des Landkreises auszusetzen, vor dem Hintergrund der steigenden Covid-19-Fallzahlen kritisch und beantragt die sofortige Ausstattung der Schulen mit den von den Schulen erbetenen Luftfilteranlagen.

In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion den Landrat in einem offenen Brief um Mitteilung, auf welcher konkreten fachlichen Grundlage die diesbezügliche Stellungnahme des Gesundheitsamtes zustande gekommen ist. Zwar hat die Fraktion Verständnis für Eltern und Kinder, die das Tragen einer Maske als Belastung empfinden. Die derzeit geltenden Regelungen in den Schulen spielen aus Sicht der SPD aber eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung der Pandemie. Gleichzeitig ist die Maskenpflicht eine fundamentale Voraussetzung dafür, dass es – auch bei steigenden Fallzahlen – möglich ist, Schulen überhaupt offen zu halten. Die Kreistagsfraktion der SPD ist der Auffassung, dass dieses Ziel durch eine Aufhebung der Maskenpflicht an Grundschulen auf keinen Fall gefährdet werden darf. Über die Notwendigkeit offener Schulen, auch bei steigenden Infektionszahlen, besteht unzweifelhaft ein überwältigeSPD-Fraktion beantrage ich, dass die Verwaltung bei sämtlichen Schulen, für die Sachaufwandsträgerschaft besteht, bis zur nächsten Sitzung des Schulausschusses abfragt, wie viele Luftfilteranlagen für Klassenzimmer notwendig sind.nder gesellschaftlicher Konsens.
Darüber hinaus tritt die SPD mit Nachdruck für den Gesundheitsschutz von Mitschülern mit Vorerkrankungen, Lehrkräften und von risikogefährdeten Personen im Umfeld der Schüler ein.

Beschaffung von Luftfilteranlagen für Klassenzimmer

Die SPD-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung bei sämtlichen Schulen, für die Sachaufwandsträgerschaft besteht, bis zur nächsten Sitzung des Schulausschusses abfragt, wie viele Luftfilteranlagen für Klassenzimmer notwendig sind.

Zur nächsten Sitzung des Schulausschusses stellt der Fraktionsvorsitzende der  SPD-Fraktion Mathias Hertlein den folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des von den Schulen gemeldeten Bedarfs unverzüglich Luftfilteranlagen für maximal 3.500 Euro/Stück zu bestellen und entsprechende Förderanträge bei der Regierung einzureichen.

Begründung:

Kinder und Jugendliche leiden besonders unter den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Erneute Schulschließungen müssen unbedingt vermieden werden, damit sich soziale Ungleichheiten nicht weiter vertiefen.

Bei der Ausstattung der Klassenzimmer muss nun schnell nachgebessert werden, um gerade im Winter den Präsenzunterricht sicherstellen zu können. Die Kinder dürfen auch nicht andauernd der Kälte ausgesetzt werden. Prof. Christian Kähler von der Universität der Bundeswehr München hat die Tauglichkeit portabler Luftfilteranlagen im Kampf gegen das Corona-Virus untersucht. Das Ergebnis ist beeindruckend: Das Gerät schafft es in wenigen Minuten, die Luft eines Klassenraum-großen Labors zu reinigen – das entspricht 3.500 Kubikmeter Raumluft in einer Stunde. In den Schwebestoff-Filtern, den sogenannten Hepafiltern der Klasse 14, bleiben zu 99,99 Prozent Viren und Bakterien hängen. Zusätzlich erhitzt die Anlage den Filter auf etwa 100 Grad, um die gesundheitsgefährdenden Erreger abzutöten. Sechs- bis achtmal pro Tag kann die Luft eines Klassenraums auf diese Weise komplett gereinigt werden. Damit würden indirekte, also durch Aerosole verursachte Infektionen, weitestgehend verhindert. Die Geräte sind sehr leiste und kosten ca. 3.000 Euro.

Die Staatsregierung hat auf Drängen der SPD-Landtagsfraktion am 1.10.2020 angekündigt, 37 Millionen Euro für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion sowie CO2 Sensoren an Schulen im Zeitraum von 1.10.2020 bis 31.3.2021 bereitzustellen.

Eine entsprechende Förderrichtlinie wurde inzwischen veröffentlicht (BayMBl. 2020 Nr. 600). Die Förderung der mobilen Luftreinigungsgeräte soll bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen und ist auf höchstens 3.500 Euro je Raum begrenzt. Die konkrete Förderhöhe wird leider erst nach Antragsschluss (31.12.2020) festgelegt. Je nachdem wie viele Anträge eingehen, kann die Förderung also auch unter 100% liegen. Da sich die Staatsregierung letztlich aber an ihrem Versprechen messen lassen muss, die Anschaffung der Geräte vollständig zu finanzieren, ist davon auszugehen, dass den Gemeinden keine Mehrkosten entstehen.

Es besteht sofortiger Handlungsbedarf: die Lieferfristen für die Luftfilteranlagen betragen regelmäßig mehrere Wochen. Es ist daher notwendig, sofort den Bedarf zu ermitteln. Dazu soll die Verwaltung bei sämtlichen Schulen abfragen, wie viele Anlagen jeweils notwendig sind. Nach Ermittlung des Bedarfs muss unverzüglich bestellt werden, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. Der Winter steht vor der Tür und unsere Kinder sollen nicht bei Minustemperaturen unterrichtet werden. Bezüglich der entstehenden Kosten von maximal 3.500 Euro pro Stück sind Förderanträge bei der Regierung zu stellen.

Quelle: SPD-Kreistagsfraktion – Mathias Hertlein

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