SPD-Stadtratsfraktion will mobile Luftreinigungsgeräte in den Klassenräumen in Gunzenhausen

Gunzenhausen – Die Stadtratsfraktion der SPD in Gunzenhausen beantragte jetzt offiziell die Anschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte für alle Gunzenhäuser Schulen.

 

Bianca Bauer Stadträtin SPD (Pressebild_Bianca Bauer)

Bereits im Oktober 2020 hat die SPD Stadtratsfraktion den Antrag gestellt, unsere Schulen im Stadtgebiet, soweit der Sachaufwandsträger auch die Stadt Gunzenhausen ist, mit mobilen Luftfiltergeräten aus zu statten. Im Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt wurde das Thema am 16.11.2020 entsprechend behandelt. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder sprach sich gegen eine Anschaffung der Geräte aus, so dass der Antrag im Ausschuss von unserem Fraktionskollegen Paul Pfeifer, zurück gezogen werden musste. Die Entwicklung der letzten Woche zeigt jedoch, dass dieses Thema final noch nicht abgeschlossen ist.

Im August wurden für die weiterführenden Schulen, wie Gymnasien, Berufsschulen oder Realschulen im gesamten Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit mehrheitlichem Beschluss des Schulausschusses entsprechende Geräte bestellt.

Die Kosten dafür trägt nach den Förderrichtlinien zu 50% der Freistaat Bayern, die verbleibenden 50 % werden über außerplanmäßige Ausgaben bereit gestellt.

Wie ist das unseren Schülern der Grund- und Mittelschulen in Gunzenhausen zu erklären, welche nun keine Geräte bekommen, zumal CO2-Messgeräte kein ausreichendes Indiz sind für eine saubere und sichere, virusfreie Luft?

Für die Kinder der weiterführenden Schulen besteht zudem bereits eine Impfempfehlung der StIKo für Kinder ab 12 Jahren, für unsere Grundschüler und einen Teil der Mittelschüler ist eine solche nach wie vor nicht vorhanden.
Für die SPD Staatratsfraktion stellt dies eine gravierende Ungleichbehandlung dar.

Ihren Antrag begründeten die SPD-Stadträte und -rätinne wie folgt:

Das Lüftungskonzept des Kultusministeriums sieht vor, dass alle 10 Minuten für 2 Minuten gelüftet werden soll.
Dies macht jedoch physikalisch nur dann Sinn, wenn zwischen der Raum- und Aussenluft ein größerer Temperaturunterschied ist oder starker Wind weht. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, dann ist Lüften von 3-5 Minuten bei Weitem nicht ausreichend und es dauert sehr lange bis ein vollständiger Luftaustausch vollzogen ist. Die Universität der Bundeswehr in München vom Institut für Strömungsmechanik und Aerodynamik kommt deshalb zu dem Ergebnis, dass das einfache Lüften, welches bisher als wirksamste und gleichzeitig auch günstigste Maßnahme für Klassenzimmer propagiert wird, nicht ausreicht.

Ein Dauerlüften kann demzufolge im kommenden Herbst und Winter keine wirklich Alternative sein. Die Klassenräume kühlen sehr schnell aus, die Heizkosten steigen enorm, das Wohlbefinden leidet und Erkältungserkrankungen wären die Folge. Kurzes Stoßlüften reicht zudem auch nicht aus, um die Virenlast wirklich zu reduzieren.

Mobile, hocheffiziente Luftfiltergeräte reduzieren diese jedoch nachweislich und sind deshalb eine sinnvolle Ergänzung zum manuellen Lüften. Das Prinzip dieser Geräte ist einfach: Über einen Ventilator wird Luft eingesaugt, ins Innere des Gerätes geleitet und über mehrere Filter von Schadstoffen, Viren, aber auch Pollen befreit, wieder abgegeben.

Dadurch wird saubere Luft für Schüler und Lehrer bereit gestellt, welche die Gefahr der Ansteckung durch Corona, aber auch anderen Viren wie z.B. Influenzaviren deutlich reduziert und damit die Infektionsgefahr durch Aerosole indirekt stark verringert.

Hauptverantwortlich für die Aufnahme der Viren ist die respiratorische Aufnahme von Flüssigkeitströpfchen, wie sie beim Sprechen, Husten oder Niesen entstehen. Diese ist besonders hoch, wenn in Räumen viele Personen sind, wie in Klassenzimmern.

Saubere Luft wirkt sich zudem auch auf das Wohlbefinden von Allergikern und Asthmatikern aus, da auch die Pollenbelastung signifikant sinkt. Durch die Kombination mit herkömmlichem Lüften wird die Frischluftverteilung in den Klassenräumen deutlich erhöht (Quelle: Umweltbundesamt, RKI und WHO). Empfehlung: “Im Sinne des Infektionsschutzes sollten Innenräume mit einem möglichst hohen Luftaustausch und Frischluftanteil versorgt werden. Dies gilt gleichermaßen für freies Lüften […] wie beim Einsatz von raumlufttechnischen Anlagen.” (Umweltbundesamt)

Um für den Einsatz in Schulen und Kitas zugelassen zu werden, müssen die Geräte 3 Kriterien erfüllen: Zum Einen muss die Luftumwälzung und Filterung im Raum mindestens dem 6-fachem Raumluftvolumen (Empfehlung Dr. Kähler, Uni der Bundeswehr München) entsprechen, weiterhin muss jedes Gerät mit HEPA-Filtern der Kategorie 14 ausgestattet sein. Selbstverständlich müssen die Geräte auch so geräuscharm arbeiten, dass der Schulbetrieb nicht gestört wird (Max.35-40dB).

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt für Kinder eine maximale Lautstärke von 75 Dezibel. Die Arbeitsstättenverordnung sieht bei Arbeitnehmern Grenzwerte von 55-70dB, je nach Arbeitsplatz vor. Personen flüstern bei etwa 30dB und sprechen mit ca. 60-70dB. Tragbare Audiogeräte, die nach dem 24. Januar 2013 auf den europäischen Markt gelangen, sollten nach DIN EN 60065 standardmäßig eine maximale Lautstärke von 85 Dezibel vorgeben. Dem Nutzer bleibt jedoch freigestellt, diese Grenze auf 100 Dezibel zu erhöhen.

Förderfähige Geräte mit einer maximalen Grenze von 40dB stellen somit keine zusätzliche Lärmbelastung dar.

Geräte mit UV-Licht oder Ozon Behandlung werden vom RKI aufgrund sicherheitsrelevante Aspekte abgelehnt, da induzierte Reaktionen organischer Substanzen entstehen können. UV-Strahlung könnte austreten und Ozon entsteht als Nebenprodukt.

Um dem Aspekt des Umweltschutzes nachzukommen, sollte jedoch unbedingt eine bedarfsabhängige Regelung möglich sein.

Der Freistaat Bayern fördert die Beschaffung mobiler Lüftungsgeräte in Schulen und Kitas mit einem Förderprogramm mit bis zu insgesamt 190 Mio. Euro, maximal 50% und bis zu einem Höchstbetrag von 1750 Euro pro Gerät.

Die Förderanträge können rückwirkend seit 01.Mai 2021 bis Ende des Jahres gestellt werden. Kreisangehörige Gemeinden müssen den Antrag bei der Kreisverwaltungsbehörde stellen.

Nach diesem Programm ist die Förderfähigkeit zudem nicht auf Räume beschränkt, welche durch Fensteröffnung nur schlecht oder gar nicht gelüftet werden können.

Die erforderliche Grundimmunität der Bevölkerung wird in diesem Jahr mit 70-80% der Erwachsenen noch nicht erreicht werden. Durch weitere Impfungen aber auch Infektionen wird es erst in den kommenden Jahren zu einer Grundimmunität kommen.

Das RKI rechnet mit der Ausbreitung neuer Varianten mit höherer Übertragbarkeit und den damit möglicherweise verbundenen erneuten schweren Krankheitsverläufen. Dadurch könnte es zu einer neuen Verschärfung der Gesamtsituation kommen.

Viele Eltern sind durch Home Office und Home Schooling an Ihre Grenzen gekommen. Es gab Eltern, welche Ihre Kinder unterstützen konnten aber auch Kinder, die völlig auf sich allein gestellt waren. Home Schooling, aber vor allem auch die gemischte Variante im Wechsel mit Präsenzunterricht war aber auch für die Lehrkräfte eine enorme Anstrengung. Die Auswirkungen der (teilweisen) Schulschließungen werden in einigen Jahren deutlich zu spüren sein. Deshalb muss es oberste Priorität sein, den Präsenzunterricht an unseren Schulen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln im neuen Schuljahr zu gewährleisten und dauerhaft zu sichern.

Die seit 02.09.2021 beschlossenen „neuen“ Regelungen in Bayern sehen zudem vor, dass Klassen, in denen ein Kind positiv getestet wurde, sich komplett in Quarantäne begeben müssen, wenn keine Luftfiltergeräte im Klassenzimmer vorhanden sind. Bei Vorhandensein eines Luftreinigers muss demnach dann auch nur das „Positive“ Schulkind in häusliche Quarantäne.

Auch dieser Grund spricht eindeutig für die Anschaffung solcher Geräte und sichert den Präsenzunterricht an unseren Schulen.

Viele Nachbarkommunen wie Schwabach, Roth, Weißenburg, das Nürnberger Land, und Fürth haben sich mittlerweile für die Anschaffung ausgesprochen.

Die Ausschreibung ist schnellstmöglich zu erstellen, da bereits heute schon mit langen Lieferzeiten der Geräte zu rechnen ist.

Recherchen des Landkreises haben ergeben, dass die Preise der Geräte bei ca. 3.700 pro Euro liegen. Die jährlichen Kosten von Strom und Filter liegen bei ca. 350 Euro pro Gerät im Dauerbetrieb.

Weiterhin ist es möglich, dass durch Funktionsreduzierungen Einsparungen erzielt werden können.

Eine Verwendung ist außerdem auch nach der Pandemie weiterhin möglich und sorgt dann für Entlastung zum Beispiel in der Pollenflugsaison.

Finanzierung:

Nachdem derzeit keine Mittel aus dem Haushalt zur Verfügung stehen, ist diese Maßnahme über einen Nachtragshaushalt zu finanzieren.

Darüber hinaus sind im kommenden Haushalt die Unterhaltskosten zu berücksichtigen.

Quelle und Bilder: SPD-Stadtratsfraktion – Bianca Bauer

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