Sperrung der Kreisstraße WUG 1 im Markt Absberg

Absberg – Wegen Asphaltierungsarbeiten im Rahmen von Deckenerneuerungsmaßnahmen und Leitungsarbeiten im Bereich der Ortsdurchfahrt (Geiselsberger Straße und Am Graußenbuck) muss die Kreisstraße WUG 1 in Absberg für den Gesamtverkehr gesperrt werden.

Die Sperrung beginnt aus Richtung Langlau kommend am Angerhof und erstreckt sich über die Ortsdurchfahrt Markt Absberg bis zum Ortsende in Richtung Geiselsberg. Die Sperrung beginnt am Montag, 04.05.2020 und dauert voraussichtlich bis Sonntag, 24.05.2020.

Der Verkehr aus Richtung Langlau muss großräumig bereits am Kreisverkehr Langlau umgeleitet werden, und zwar über die St 2222 in Richtung Gunzenhausen zur B 466 in Richtung Nürnberg bis zur Gutzenmühle. Von dort geht es weiter über die Kreisstraße WUG 22 über Kalbensteinberg, um so auf der RH 6 nach Fünfbronn zu gelangen. Nach Fünfbronn wird die Umleitung für den Pkw-Verkehr über die Gemeindeverbindungsstraße über Keilberg und Stockheim nach Markt Absberg (Griesbuck) eingerichtet. Der Lkw-Verkehr folgt der RH 6 weiter bis Spalt und wird über die RH 13 über Hagsbronn und weiter über die Gemeindeverbindungsstraße über Stockheim nach Markt Absberg (Griesbuck) umgeleitet. Zu beachten ist, dass die Zuwegung lediglich bis zur Ortsmitte – WUG 1 als Sackgasse angefahren werden kann.

Der Verkehr aus Richtung Norden folgt der Umleitungsbeschilderung auf der B 466 kommend an der Gutzenmühle wie vorher beschrieben.

Die Umleitungsstrecken sind entsprechend ausgeschildert, der Anliegerverkehr bis zur Baustelle ist zugelassen.

Nach Fertigstellung erfolgt die Verkehrsfreigabe voraussichtlich ab Montag, 25.05.2020.

Die Voraussetzung für die Einhaltung der vorgenannten Termine ist trockenes Wetter, da die Asphaltierungsarbeiten bei Regen nicht durchgeführt werden können. Im Falle regnerischen Wetters verschiebt sich die Sperrung um die Dauer der Regentage.

Die Tiefbauverwaltung des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendigen Sperrungen, die sich daraus ergebenden Behinderungen sowie um die Berücksichtigung von evtl. längeren Fahrtzeiten.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Jürgen Simon

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