Stallpflicht für Geflügel wird aufgehoben

Weißenburg – Da das Geflügelpestgeschehen in ganz Bayern in den vergangenen Wochen rückläufig war, kann die bayernweite Aufstallungspflicht für Geflügel aufgehoben werden. Auch der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen hebt die entsprechenden Teile der Allgemeinverfügung vom 11.02.2021 auf. Dies wird im Amtsblatt am 30. April 2021 bekannt gemacht und gilt ab dem 1. Mai 2021.


Die Aufstallungspflicht für Geflügel galt in ganz Bayern zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände vor einem Ausbruch der Geflügelpest, die auch Vogelgrippe genannt wird. Die aktuelle Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) macht eine Aufstallungspflicht nun nicht länger erforderlich, worauf das Umweltministerium hingewiesen hat.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen wird das Ende der Aufstallungspflicht im Amtsblatt am 30. April 2021 bekannt machen. Ab dem 1. Mai 2021 muss das Geflügel nicht mehr auf gestallt werden. Damit sind auch Ausstellungen und Märkte wieder möglich.

Die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen, die ebenfalls durch eine Allgemeinverfügung angeordnet wurden, sind weiterhin gültig.

Auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wurden zwei Fälle der Geflügelpest nachgewiesen. Im Februar war ein Hausgeflügelbestand betroffen, im März wurde das Virus bei einem toten Wildvogel nachgewiesen.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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