Muhr am See – Am 26. Februar wurde ein Storchenpaar in Muhr am See obdachlos. Das Nest in der Kirchenstraße wurde in den Mittagsstunden durch den Hauseigentümer abgebaut ohne dass die Gemeindeverwaltung darüber informiert wurde.

Das Nest war bereits seit 2020 auf dem Kamin und wurde regelmäßig von Storchenpaaren bewohnt. Auch jetzt hatte ein Storchenpaar bereits seit drei Wochen das Nest bezogen. Die Vögel zeigten sich nach dem Nestabbau sehr verstört.
Grundsätzlich dürfen Storchennester nur mit einer Genehmigung in Einzelfällen außerhalb der Brutzeit abgebaut werden, teilte die Umweltstation des LbV in Muhr am See auf Anfrage mit. Nach Aussage der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen wurde die erforderliche Ausnahmegenehmigung durch die Regierung von Mittelfranken erteilt, da die Standfestigkeit des Kamins nach dem Ergebnis einer statischen Begutachtung nicht mehr gegeben war. Dies zeigte sich auch durch die bereits entstandenen Risse im Mauerwerk.
Beim Weißstorch handelt es sich um eine besonders streng geschützte Tierart. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet daher grundsätzlich die Entnahme von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Tiere aus der Natur, lässt aber im Einzelfall Ausnahmen zu. Solche Ausnahmen können beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen für den Menschen, zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich sozialer oder wirtschaftlicher Art erteilt werden, teilte die Regierung von Mittelfranken als Genehmigungsbehörde auf Anfrage mit..
Die Voraussetzungen waren im vorliegenden Fall erfüllt, sodass – aufgrund fehlender zumutbarer Alternativen – eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ein bloßer Versatz des Horstes war aufgrund seiner Größe und seines Gewichts nicht möglich.
Neben der Ausnahmegenehmigung wurden Auflagen erteilt, um die Beeinträchtigung für die Störche so gering wie möglich zu halten und den Erhaltungszustand der Art zu sichern. Der Bestand des Weißstorches in Mittelfranken ist derzeit mit über 440 Brutpaaren sehr gut. Im Umfeld gibt es diverse weitere Storchenhorste, sodass nicht zu befürchten ist, dass sich der Erhaltungszustand der Weißstorch-Population verschlechtert. Auf die Errichtung eines Ersatzhorstes kann daher aus naturschutzrechtlicher Sicht verzichtet werden. Zudem ist mit einer natürlichen Errichtung weiterer Horste im Umfeld zu rechnen.
Es bleibt dabei die Frage offen, warum das Nest so spät abgebaut wurde, da es bereits von Störchen bezogen wurde.
(KH)