Termineinladungen für vierte Priorisierungsgruppe

Gunzenhausen – Aufgrund der Impfstoffmenge, die für die nächsten Wochen angekündigt ist, können am Impfzentrum Altmühlfranken in Gunzenhausen nun auch wieder vermehrt Erstimpfungen stattfinden. In den vergangenen Wochen wurden hauptsächlich nur die notwendigen Zweitimpfungen durchgeführt. Die registrierten Personen der dritten Priorisierungsgruppe haben nun weitgehend eine Termineinladung zur Impfung gegen das Coronavirus erhalten, so dass nun Termineinladungen an registrierte Personen ohne Priorisierung verschickt werden.


Mehr als 45 Prozent der Landkreisbevölkerung haben bereits eine Erstimpfung erhalten. Insgesamt wurden 24.334 Personen am Impfzentrum erstgeimpft, 16.560 zweitgeimpft (Stand: 22.06.2021). Bei den Hausärzten wurden 20.459 Personen erstgeimpft, 10.844 zweitgeimpft (Stand 21.06.2021).
Derzeit sind noch 3.969 Personen aus dem Landkreis im bayerischen Registrierungsportal BayIMCO für eine Impfung gegen das Coronavirus registriert und haben noch keine Termineinladung erhalten. Nur noch 103 Personen sind einer der drei Priorisierungsgruppen zuzuordnen. Das bedeutet, dass nun auch Termineinladungen an Personen verschickt werden, die keiner der drei Priorisierungsgruppen angehören.

Wer sich also gegen das Coronavirus impfen lassen möchte und bisher noch nicht am Impfzentrum registriert ist, sollte dies nun nachholen, um ebenfalls eine Termineinladung zu erhalten. Die Registrierung kann online erfolgen unter www.impfzentren.bayern oder telefonisch am Impfzentrum unter 09831 52-2041.

Das Impfzentrum erinnert in diesem Zusammenhang auch nochmal daran, dass sich Personen, die bereits eine Impfung beim Hausarzt oder Betriebsarzt erhalten haben, ihren Account in BayIMCO löschen sollen. Dies kann ebenfalls online unter www.impfzentren.bayern oder telefonisch am Impfzentrum unter 09831 52-2041 erledigt werden. Es sind derzeit immer noch über 3.900 Personen im System, die eine Termineinladung erhalten, diese aber nicht angenommen haben.

Personen, die einen Impftermin am Impfzentrum haben und einer der drei Priorisierungsgruppen angehören, müssen ab sofort auch keinen Nachweis mehr für ihre Priorisierung erbringen. Der Impfpass sowie ein amtlicher Lichtbildausweis sind nach wie vor vorzuzeigen.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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