Tiefengrundwasserentnahmen aus dem überdeckten Sandsteinkeuper im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Weißenburg – Die Nutzer des Tiefengrundwassers aus dem überdeckten Sandsteinkeuper im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erarbeiten gemeinsam auf Initiative des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen und des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach ein Konzept zur nachhaltigen Nutzung des Grundwasservorkommens und zur Steigerung der Versorgungssicherheit der bestehenden, ortsnahen Wasserversorgungsstrukturen. Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen geht man dabei neue Wege, um das Tiefengrundwasser zu schonen. Dabei sind sich alle Nutzer einig, Alternativen zur derzeitigen Entnahme zu ermitteln oder Einsparmöglichkeiten zu nutzen.

Alle ziehen an einem Strang: Die Nutzer des Tiefengrundwassers aus dem überdeckten Sandsteinkeuper, Vertreterinnen und Vertreter des Landratsamtes und des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach.
 (Bildnachweis: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen)

Im südlichen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen fördert die öffentliche Wasserversorgung überwiegend Wasser aus dem überdeckten Sandsteinkeuper. Ebenso wird dieses Tiefengrundwasservorkommen zur Mineralwasserherstellung entnommen. Im Einzelnen handelt es sich um die Stadtwerke Weißenburg, die Gemeinden Alesheim und Ettenstatt, die Zweckverbände Burgsalacher Juragruppenwasserversorgung, die Pfofelder Gruppe, die Gnotzheimer Gruppe und um die Firma Altmühltaler Mineralbrunnen GmbH in Treuchtlingen. Die Wasserrechte der genannten Nutzer sind durch das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen befristet erteilt worden und laufen zwischen 2025 und 2039 aus

Das Grundwasservorkommen im überdeckten Sandsteinkeuper hat aufgrund der mächtigen Überdeckung nur eine sehr geringe Grundwasserneubildungsrate und somit ein hohes Entstehungsalter. Tiefengrundwasser regeneriert nur langsam. Deshalb sind strenge Maßstäbe an eine sparsame und nachhaltige Nutzung des Tiefengrundwassers anzulegen, was eine Reduzierung der einzelnen Entnahmen sowie eine Anpassung der einzelnen Wasserrechte zur Folge hat.

Aus diesen Gründen haben Landrat Manuel Westphal und der Leiter des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach Thomas Keller erstmalig alle Nutzer zusammen im Sommer 2022 zu einer Gesprächsrunde über die zukünftige und nachhaltige Nutzung des Grundwasservorkommens eingeladen. Vorangegangen waren verschiedene Einzelgespräche, die nun in dieser großen Abstimmungsrunde mündeten.

Dabei wurden zunächst die fachlichen und rechtlichen Grundlagen erläutert sowie vereinbart, die Wasserrechte für alle Nutzer im Jahr 2026 neu zu erteilen. Alle Teilnehmenden der Gesprächsrunde bis auf die Gemeinde Alesheim haben sich dazu auch schon bereiterklärt.

Hier haben insbesondere die Wasserversorger mit einer längeren Laufzeit des Bescheides ein großes Zugeständnis erteilt. Allen Beteiligten ist klar, dass die zukünftige Entnahme gemeinsam betrachtet werden muss und Einsparpotenziale von allen genutzt werden müssen, um das Tiefengrundwasser aus dem überdeckten Sandsteinkeuper zu schonen.

Des Weiteren wurden alle Teilnehmer gebeten, etwaige Einsparmöglichkeiten oder Alternativen zur derzeitigen Entnahme aus dem Tiefengrundwasser zu ermitteln. Die Zwischenergebnisse wurden nun bei einem weiteren gemeinsamen Treffen vorgestellt und erörtert. Bei diesem Treffen war ebenfalls die Stadt Treuchtlingen vertreten.

Einsparmöglichkeiten bei den öffentlichen Wasserversorgern

Die Wasserversorger haben zwischenzeitlich die jeweiligen grundsätzlichen Möglichkeiten der Einsparung von Tiefengrundwasser abgeschätzt und in der zweiten gemeinsamen Sitzung Anfang dieses Jahres dargelegt. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um die Reduzierung der Abgabe an andere Wasserversorger, Alternativen für Großabnehmer (z. B. eigene Brunnen), Reduzierung der Wasserverluste in den Leitungen, Schaffung eines Verbundsystems sowie der Prüfung von aktuell nicht genutzten Grundwasservorkommen mit höherer Neubildung.

Probebohrungen der Firma Altmühltaler

Die Fa. Altmühltaler Mineralbrunnen GmbH hat nach dem ersten gemeinsamen Treffen die wasserrechtliche Genehmigung für Versuchsbohrungen für eine alternative Erschließung beantragt und nach Vorliegen der entsprechenden Genehmigung durch das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen damit begonnen.

Die ersten Ergebnisse aus der ersten Versuchsbohrung durch die Fa. Altmühltaler Mineralbrunnen GmbH liegen vor. Hier kann zusammenfassend festgestellt werden, dass die vorgefundene Quantität und Qualität des Wassers aus dem höher gelegenen Eisensandstein zuversichtlich stimmt. Das Wasser kann voraussichtlich als Mineralwasser genutzt werden, um somit Tiefengrundwasser aus dem Sandsteinkeuper zu ersetzen.

Derzeit wird die zweite Bohrung inklusive Pumpversuch auf dem Gelände des Wertstoffhofes der Stadt Treuchtlingen durchgeführt.

Der Abschlussbericht zu den beiden Versuchsbohrungen wird im Juni 2023 erwartet. Ob und welche Mengen Altmühltaler dann aus dem Eisensandstein entnehmen darf, um das Tiefengrundwasser aus dem überdeckten Sandsteinkeuper zu schonen, wird in weiteren wasserrechtlichen Verfahren entschieden werden.

Stadt Treuchtlingen

 Neben den genannten Nutzern ist ebenfalls Bürgermeisterin Dr. Dr. Kristina Becker als Vertreterin der Stadt Treuchtlingen in die Abstimmungsgespräche eingebunden, obwohl Treuchtlingen nicht von einer zukünftigen Nutzungseinschränkung im überdeckten Sandsteinkeuper betroffen ist.

Durch die bereits vorhandene ortsnahe Gewinnungsanlage bei Schambach, dem Wasserbezug von dem Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum und dem Verbund mit den Stadtwerken Weißenburg ist die Versorgungssicherheit auch für die Zukunft gewährleistet.

Ausblick

 Nun stehen als nächste Schritte Einzelgespräche zwischen den Wasserversorgern, dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach und dem Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen an, um die bisher nur geschätzten Einsparmöglichkeiten und Alternativen zu konkretisieren und weiter zu planen. Ebenfalls muss die zweite Versuchsbohrung der Firma Altmühltaler abgeschlossen und ausgewertet werden. Danach sollen diese Ergebnisse in einem weiteren gemeinsamen Gespräch aller Beteiligten vorgestellt und die nächsten Schritte gemeinsam besprochen und festgelegt werden.

Bei all den gemeinsamen Überlegungen werden die Grundsätze zum Erhalt und Nutzung der ortsnahen Gewinnungsanlagen sowie zur Steigerung der Versorgungssicherheit im besonderen Maße berücksichtigt.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen informiert auch online über die aktuellen Wasserrechtsverfahren und speziell auch zu der Nutzung des Tiefengrundwassers aus dem überdeckten Sandsteinkeuper unter www.landkreis-wug.de/informationen-wasserrechtsverfahren/.  

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Sabrina Huf

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