Treuchtlingen installiert Ferienausschuss

Treuchtlingen – Die für letzte Woche geplante Stadtratssitzung wurde aufgrund der derzeitigen
Corona-Pandemie und den zu diesem Zeitpunkt mangelnden Erläuterungen zu den
Allgemeinverfügungen des Freistaates sicherheitshalber abgesagt.Mittlerweile haben sich der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Städtetag und
das Bayerische Innenministerium hierzu allgemein geäußert und festgestellt, dass
Sitzungen von kommunalen Gremien keine Veranstaltungen im Sinne des
Infektionsschutzgesetzes sind und daher die Allgemeinverfügungen des Freistaates
Bayern nicht auf die Einschränkung der Tätigkeit der Organe kommunaler Behörden
abzielt. Vielmehr muss gerade auch im Interesse eines wirksamen Infektionsschutzes
und der Bewältigung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen die Handlungsfähigkeit
auf kommunaler Ebene aufrechterhalten bleiben.

Die Sitzungen sollen auf das unbedingt notwendige Mindestmaß beschränkt werden.
So sollen unverzichtbare und unaufschiebbare Entscheidungen weiterhin getroffen werden können.

Es wird darüber hinaus empfohlen, dass in den Städten und Gemeinden bis zum Ende
der Wahlperiode am 30.04.2020 kurzfristig ein sog. Ferienausschuss nach Art. 32 Abs. 4 GO eingesetzt wird, der alle Aufgaben des Stadtrates und der beschließenden Ausschüsse übernimmt.

Da die Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Treuchtlingen einen Ferienausschuss bisher nicht vorgesehen hat, wurde hierzu im Umlaufverfahren ein Beschluss gefasst. Aufgrund der gegenwärtigen Situation wird es ausnahmsweise für zulässig gehalten, den Grundsatz der Öffentlichkeit für Beschlussfassungen nicht folge zu leisten.

Der Stadtrat hat sich mehrheitlich für die Installation eines Ferienausschuss während der aktuell herrschenden Corona-Pandemie ausgesprochen.

Der Ferienausschuss entspricht der Besetzung (inkl. Vertretungsregelung) des Haupt- und
Finanzausschusses. Dieser Ausschuss wird vorerst bis zum Ende der Wahlperiode die nötigen Beschlüsse fassen. Die Mitglieder werden zu den Sitzungen jeweils ordentlich geladen werden.

Der Ferienausschuss wird zur Vermeidung von Ansteckungen unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen und unter Wahrung der Mindest(sitz)abstände im Historischen Sitzungssaal des Rathauses tagen.

Auch der Öffentlichkeitsgrundsatz wird eingehalten. Allerdings wird die Bevölkerung zum Schutz vor Ansteckungen untereinander angehalten, vom Besuch der Sitzungen abzusehen. Alle gefassten Beschlüsse werden im Anschluss der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

Insbesondere bittet die Stadt Treuchtlingen um Verständnis, dass Teilnehmern bzw. Personen die erkrankt oder von infektionsschutzrechtlichen Anordnungen sowie von Quarantäne-Empfehlungen betroffen sind, der Zugang verwehrt bleibt.

Die erste Sitzung des Ferienausschusses wird am 02.04.2020 im Rathaus stattfinden.

Quelle: Stadt Treuchtlingen – Marina Stoll

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