Treuchtlingen will Grundwasser aus dem Nagelbergbrunnen entnehmen

Treuchtlingen – Die Stadtwerke Treuchtlingen haben am 30. November 2018 beim Landratsamt
Weißenburg-Gunzenhausen und beim Wasserwirtschaftsamt Ansbach ein wasserrechtliches Verfahren in Gang gesetzt. Sie beantragten eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Tiefengrundwasser aus ihrem Nagelbergbrunnen. Hier sollen maximal 300.000 Kubikmeter Wasser pro Jahr im Rahmen eines siebenjährigen Probebetriebs schrittweise entnommen werden dürfen.

Der Hintergrund: Die Altmühltaler Mineralbrunnen GmbH, eines der bedeutendsten Unternehmen und Arbeitgeber in Treuchtlingen und Kunde der Stadtwerke, erwartet einen höheren Mineralwasserabsatz. Deshalb soll der Betrieb in das Industriegebiet an der Heusteige ausgelagert und die Produktionskapazität entsprechend erweitert werden.

„Die Verpflichtung der Stadtwerke Treuchtlingen, eine stets sichere und zuverlässige öffentliche Wasserversorgung zu gewährleisten, ist hiervon in keinster Weise betroffen“, stellt Bürgermeister Werner Baum klar. „Die Wasserversorgung aller Treuchtlinger Bürger bleibt vollumfänglich erhalten.“

Der Wasserrechtsantrag wird derzeit durch die zuständigen Behörden entsprechend den gesetzlich vorgeschriebenen Regularien und nach ökologischen, geologischen und ressourcenorientierten Gesichtspunkten eingehend geprüft. Die Stadtwerke gehen davon aus, dass der entsprechende Wasserrechtsbescheid in den nächsten Wochen ausgestellt wird. Der Bescheid bildet die Grundlage für die nächsten Schritte, die dann die Stadtwerke gemeinsam mit dem Stadtrat einleiten werden.

Die Stadtwerke und die Stadt Treuchtlingen werden hierüber die Öffentlichkeit unmittelbar nach Erteilung des Wasserrechtsbescheids näher informieren.

Quelle: Stadt Treuchtlingen – Pressestelle

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