Unterhaltsvorschuss wird ab 1. Juli neu geregelt

Weißenburg – Ab 01. Juli wird der Unterhaltsvorschuss neu geregelt. Der Staat streckt dann Alleinerziehenden für die gesamte Kindheit ihres Nachwuchses Unterhalt vor, wenn der andere Elternteil nicht oder zu wenig zahlt.

Anträge können ab Juli im Jugendamt gestellt werden. Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung des Staates für Alleinerziehende, die keinen oder zu wenig Kindesunterhalt vom anderen Elternteil bekommen. Bislang gab es diese Leistung für Kinder unter zwölf Jahren für maximal 72 Monate. Dabei wird versucht, das Geld vom anderen Elternteil wieder zurück zu holen.

Ab Juli kann der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gewährt werden und die Höchstbezugsdauer von sechs Jahren fällt weg. Das heißt, dass es das Geld bis zu 18 Jahre lang geben kann. Allerdings ist für Kinder ab zwölf Jahren Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen sind oder dass der allein erziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 € brutto erzielt. Der Gesetzgeber verbessert damit die finanzielle Situation von Alleinerziehenden und will bei vielen Hartz IV-Beziehern erreichen, dass sie möglichst aus dem Leistungsbezug herauskommen.

Bereits laufende Fälle werden automatisch geprüft und verlängert. In Neufällen gibt es die Leistung ab dem Monat, in dem ein Antrag gestellt wird. Wer also derzeit keinen Unterhaltsvorschuss erhält und die Leistung ab Juli neu bekommen will, muss sie bis spätestens 31.07.2017 beantragen. Das Jugendamt rechnet mit ca. 300 neuen Anträgen und bittet bereits jetzt um Verständnis, dass es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.

Anträge können telefonisch angefordert (09141 902 449) oder von der Homepage des Landratsamtes heruntergeladen werden (www.landkreiswug.de/Landratsamt&Bürgerservice/Verwaltungsbereiche/Jugend&Familie/Unterhaltsvorschuss).

Wer einen Antrag stellen will, sollte sich beim Jugendamt telefonisch beraten lassen und einen Termin ausmachen, wann er die notwendigen Unterlagen persönlich abgeben kann.

Quelle: Landratsamt Weißenburg Gunzenhausen – Stefan Lahner – Jugendamtsleiter

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