Unwetter

Soforthilfe für Betroffene des Unwetters in Mittelfranken

Ansbach – Das Bayerische Finanzministerium hat im Benehmen mit dem Innenministerium, dem Landwirtschaftsministerium und dem

Wirtschaftsministerium zur Unterstützung der Geschädigten in der Stadt Ansbach und den Landkreisen Ansbach, Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim und Weißenburg – Gunzenhausen, die sich aufgrund der Naturkatastrophen im Mai/Juni 2016 in einer persönlichen individuellen bzw. wirtschaftlichen Notlage befinden, eine Finanzhilfeaktion „Unwetter mit Hochwasser im Mai/Juni 2016“ eingeleitet.
Die notwendigen Mittel wurden der Stadt Ansbach sowie den Landratsämtern Ansbach, Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim und Weißenburg – Gunzenhausen heute von der Regierung von Mittelfranken zur Verfügung gestellt.
Die Anträge auf Sofortgeld, Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“, sowie Notstandsbeihilfen können ab sofort bei der jeweils zuständigen Stadt Ansbach sowie den Landratsämtern Ansbach,
Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim und Weißenburg – Gunzenhausen gestellt werden. Von dort erfolgen auch die Auszahlung der Sofortgelder sowie die Bewilligung der Soforthilfen bzw. der Notstandsbeihilfen.
Die Ansprechpartner der Kreisverwaltungsbehörden und ggf. erweiterte Öffnungszeiten, Auszahlungsmodalitäten sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörden.
Die Antragsformulare für eine finanzielle Soforthilfe stehen auch auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken unter http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt3/abt2_finanzhilfe_hochwasser.htm
zum Abruf bereit.
Quelle: Regierung von Mittelfranken – Pressestelle

 

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