Unzulässige Fahrübungen in der Ostvorstadt

Gunzenhausen In Begleitung seines Vaters hat am Montag um 17.30 Uhr ein 15Jähriger auf einem Firmenparkplatz in der Ostvorstadt das Fahren eines Rollers und eines Quads geübt.

Kennzeichen waren an den Fahrzeugen nicht abgebracht, diese waren von der Wohnanschrift bis zu dem Parkplatz geschoben worden. Vor Fahrtbeginn hatte der Vater die Zufahrt mit einem Flatterband abgesperrt.

Nachdem der Parkplatz aber von Kindern zum Radfahren genutzt wird und sich dort auch Garagen befinden, handelt es sich trotz der provisorischen Absperrung um öffentlichen Verkehrsgrund. Somit gilt dort die Straßenverkehrsordnung und das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen ist nur mit entsprechendem Führerschein erlaubt.

Quelle: PI Gunzenhausen

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