Verbot von Veranstaltungen über 1.000 Teilnehmern

Gunzenhausen – Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat mit einer Allgemeinverfügung vom 11.03.2020 das Abhalten von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern bis einschließlich 19.04.2020 untersagt. Bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmern bedarf es einer Risikobewertung durch die Kreisverwaltungsbehörden, also dem Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen. Etwaige Untersagungen erfolgen dann auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes durch das Landratsamt.

Unabhängig davon müssen Veranstalter von öffentlichen Veranstaltungen nach Art. 19 Absatz 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetzes diese bei der Gemeinde unter Angabe

  • der Veranstaltungsart,
  • des Ortes,
  • der Zeit der Veranstaltung und
  • der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen. Diese Verpflichtung besteht seit Jahren und wird nun im Zusammenhang mit der aktuellen Thematik wieder relevanter. Daher möchten wir auf diese rechtliche Verpflichtung hinweisen. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbuße belegt werden. Eine Veranstaltung ist öffentlich, wenn jedermann Zutritt hat oder der Teilnehmerkreis nicht genau definiert werden kann, z. B. durch persönliche Einladung.

Um der Pflicht nachzukommen sieht die Stadt Gunzenhausen es als ausreichend an, wenn eine E-Mail mit den eben genannten Daten sowie den Kontaktdaten des Veranstalters an ordnungsamt@gunzenhausen.de geschickt wird.“

Quelle: Stadt Gunzenhausen – Pressestelle

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