Verbrennen holziger Gartenabfälle innerorts nicht mehr erlaubt

Weißenburg – Zu den ersten Gartenarbeiten im Frühjahr zählt der Rückschnitt der Hecken und Bäume. Bisher war es den Gartenbesitzern in den meisten Gemeinden innerhalb bestimmter Zeiträume erlaubt, ihre holzigen Gartenabfälle zu verbrennen.

Mit der Änderung der Bayerischen Pflanzenabfall-Verordnung besteht seit 01.01.2017 nicht mehr die Möglichkeit, dass die Gemeinde durch eine Verordnung das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteilen zulassen kann. Das hat zur Folge, dass Gartenbesitzer solche Abfälle nicht mehr auf ihrem innerörtlichen Grundstück verbrennen dürfen.

Wer seine Gartenabfälle nicht häckseln und im Garten selbst verwerten kann, kann sie zukünftig an den gemeindlichen Sammelstellen abgeben. Standorte, Öffnungszeiten und Annahmekriterien erfahren die Bewohner bei ihrer Stadt bzw. Gemeinde.

Über diese kommunalen Sammelstellen wird das astige Material ökologisch sinnvoll verwertet. Nach dem Häckseln dient es als Hackschnitzel oder wird zum Mulchen im Landschaftsbau eingesetzt. Eine bloße Verbrennung von oft noch feuchtem Astmaterial im Garten hat nicht selten durch Rauchentwicklung zu Belästigung der Umgebung geführt.

Für Fragen können sich die Bürger an ihre Gemeinden sowie an die Abfallwirtschaft im Landratsamt wenden.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Sabine Bartke

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