Vereinspauschale bis zum 01. März beantragen

Weißenburg – Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen erinnert die Sport- und Schützenvereine aus dem Landkreis daran, dass noch bis zum 1. März 2021 die Vereinspauschale beantragt werden kann.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gewährt nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine und Sportverbände in Form einer Vereinspauschale.

Die Zuwendungen an die Sport- und Schützenvereine richtet sich nach der Sportförderrichtlinie des Freistaats Bayern. Berechnungsgrundlage ist die Anzahl der erwachsenen Vereinsmitglieder sowie die Anzahl der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die zehnfach gewichtet werden. Weiter wird die Anzahl von Übungsleiterlizenzen mit zur Berechnung der Vereinspauschale herangezogen. Die Mittel werden von der Regierung von Mittelfranken bereitgestellt und über das Landratsamt an die Vereine im Landkreis weitergegeben.

Der Antrag muss vollständig mit allen Angaben und Anlagen spätestens am 1. März 2021 bei der Kreisverwaltungsbehörde eingegangen sein. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Alle Informationen zur Vereinspauschale und zur Antragsstellung finden Sportvereine auf der Homepage des Landratsamtes www.landkreis-wug.de/vereinspauschale.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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