Verlängerung oder Beantragung der Bayerischen Ehrenamtskarte

Weißenburg – Über 6.000 Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen haben sie bereits – die Bayerische Ehrenamtskarte. Nachdem im letzten Jahr viele Karten abgelaufen sind, will die Freiwilligenagentur altmühlfranken darauf hinweisen, dass diese verlängert werden können. Wer die Voraussetzungen weiterhin erfüllt oder die Karte auch erstmalig beantragen möchte, kann sie zum nächsten Stichtag 31. Mai 2023 beantragen und damit von zahlreichen Vergünstigungen bayernweit profitieren. Die Karten werden zweimal jährlich ausgegeben und direkt an die Antragssteller geschickt.

Die bayerische Ehrenamtskarte kann noch bis zum 31. Mai verlängert oder neu beantragt werden.
 (Bildnachweis: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen)

Besitzer der Bayerischen Ehrenamtskarte erhalten in ganz Bayern und damit auch bei den über 130 Partnern im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Rabatte. In Altmühlfranken gibt es zum Beispiel freien Eintritt zu Führungen oder Ermäßigungen auf Fahrtickets, Einkäufe oder in Freizeiteinrichtungen. Die Akzeptanzpartner in Altmühlfranken sind immer aktuell auf der Homepage des Landkreises, ebenso wie in der kostenlosen App „Ehrenamtskarte Bayern“ zu finden. Die Ehrenamtskarte ist ein Dankeschön und eine Anerkennung für all diejenigen, die sich gemeinwohlorientiert und mit großem Einsatz ehrenamtlich engagieren.

Beantragen kann die Bayerische Ehrenamtskarte jeder, der 16 Jahre oder älter ist und im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen seit mindestens zwei Jahren durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich aktiv ist. Dies gilt für die unterschiedlichsten Bereiche, wie beispielsweise das Rettungswesen, den Naturschutz, kirchliche oder sportliche Organisationen. Auch Inhaber der Jugendleiterkarte (Juleica) erfüllen die genannten Voraussetzungen.

Für aktive Feuerwehrdienstleistende oder Einsatzkräfte im Katastrophenschutz besteht die Möglichkeit, Sammelanträge zu stellen.

Die blaue Ehrenamtskarte ist zeitlich begrenzt gültig und kann verlängert werden, sofern die Voraussetzungen weiter vorliegen.

Die goldene Ehrenamtskarte gilt unbegrenzt und muss nicht verlängert werden. Diese erhalten alle Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des Bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben.

In Altmühlfranken können alle Inhaber einer Ehrenamtskarte zusätzlich an der vierteljährlichen Verlosung attraktiver Preise teilnehmen. Hiermit bedankt sich der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen auf besondere Art und Weise bei den Ehrenamtlichen. Alle eingereichten Teilnahmekarten werden bei den vier Verlosungen im Jahr berücksichtigt.

Das Formular zur Beantragung oder Verlängerung, nähere Auskünfte zur Bayerischen Ehrenamtskarte sowie zu den Verlosungen und Akzeptanzstellen gibt es online unter www.altmuehlfranken.de/ehrenamtskarte oder telefonisch unter 09141 902-198.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Sabrina Huf

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