Versand von FFP2-Masken an Bedürftige und Ausgabe an pflegende Angehörige

Ansbach – Seit dieser Woche gilt in ganz Bayern die Pflicht zum Tragen sog. FFP2-Masken im Einzelhandel und im ÖPNV. Aktuell wird bei Kontrollen noch Kulanz gezeigt, ab nächsten Montag werden diese jedoch restriktiv gehandhabt. Zur Verteilung an die Berechtigten nach den Sozialgesetzen im Landkreis Ansbach liefert der Freistaat Bayern am Dienstag, 19. Januar 2021, 35.000 FFP2-Masken. 

Foto: Landratsamt Ansbach

Ab Mittwoch werden diese dann durch das Landratsamt Ansbach an die Hilfeempfänger per Post verschickt. Pro berechtigter Person ab einem Alter von 15 Jahren werden fünf FFP2-Masken ausgegeben.

Zum Berechtigtenkreis gehören Bezieher von Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kriegsopferfürsorge, Obdachlose und Asylbewerber.

Aufgrund der hohen Zahl von 3.000 Adressaten unterstützen Auszubildende des Landkreises Ansbach bei der Kommissionierung und beim Versand. Sollten nicht alle Masken versendet werden, werden die Restbestände unter anderem an die Tafeln übergeben.

Auch pflegende Angehörige erhalten drei kostenfreie FFP-2 Masken. Das Landratsamt wird diese entsprechend den Vorgaben des Freistaates Bayern an die kreisangehörigen Kommunen im Landkreis versenden, wo sie ab kommenden Montag in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen am Wohnort der pflegebedürftigen Person durch die Hauptpflegeperson abgeholt werden können. Als Nachweis der Bezugsberechtigung ist das Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades des Pflegebedürftigen oder das Sozialmedizinische Gutachten des MDK Bayern notwendig und bei der Abholung vorzuzeigen.

Quelle und Bild: Landratsamt Ansbach – Pressestelle

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert