Verstöße gegen Infektionsschutzgesetz

Treuchtlingen – Am Donnerstag, 12.11.2020, gegen 21.00 Uhr, wurden an der Wendeplatte am Mühlfeldweg 10 Personen festgestellt, die sich dort niedergelassen hatten. Zum Teil führten sie Campingstühle mit, hörten Musik, tranken und aßen.

Auf die Streifenbesatzung machte das Ganze den Eindruck einer „After-Work-Party“. Auf Abstand und Mundschutz wurde nicht geachtet. Nachdem die 23 bis 36 Jahre alten Frauen und Männer, die aus 5 verschiedenen Hausständen zusammen kamen, auf die bestehenden Corona Beschränkungen angesprochen wurden, waren sie nicht sehr einsichtig. Ihnen wurden Platzverweise erteilt, denen sie nachkamen, gegen alle zehn werden Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz erstattet.

In diesem Zusammenhang möchten wir, nicht zuletzt wegen der momentan steigenden Infektionszahlen, noch einmal auf einzelne geltende Corona Beschränkungen aus der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hinweisen.

-Kontakte sollten auf ein absolut nötiges Minimum beschränkt werden

-Mindestabstand wo immer möglich 1,5 Meter, ist dies im öffentlichen Raum nicht möglich Mund-Nasen-Bedeckung tragen

-der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur mit Personen des eigenen Hausstandes sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstandes gestattet, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens 10 Personen nicht überschritten wird.

-Das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Personen untersagt.

Dies ist nur ein Auszug aus der zitierten Verordnung zum o.a. Sachverhalt.

Quelle: PI Treuchtlingen

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