Verstöße nach dem Jugendschutzgesetz auf Flohmarkt

Gunzenhausen – Wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz müssen sich zwei 58- und 53-jährige Frauen verantworten.

Sie hatten am Flohmarkt auf dem Schießwasen an ihren Verkaufsständen DVDs angeboten. Darunter befanden sich auch DVDs mit der Altersfreigabe ab 18 Jahren, die für alle zugänglich ausgelegt waren.

Quelle: PI Gunzenhausen

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