Verstoß gegen Jugendschutzgesetz und Urheberrechtsgesetz beim Flohmarkt in Gunzenhausen

Gunzenhausen – Bei Kontrollen auf dem Flohmarkt am Sonntag in Gunzenhausen wurden insgesamt drei Standbetreiber dabei ertappt, wie sie Filme, die erst ab 18 Jahren freigegeben sind, für Jedermann -also auch für Kinder und Jugendliche- zugänglich feil boten.

Einer der drei hatte zudem drei „Raubkopien“ zum Verkauf angeboten. Entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren bzw. Strafverfahren wurden eingeleitet.

Quelle: PI Gunzenhausen

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