Gunzenhausen – Am Montag um 19.30 Uhr wurde ein 50-Jähriger mit seinem Pkw im Stadtgebiet angehalten. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der vorgeschriebene Versicherungsschutz bereits seit Anfang November von Seiten der Versicherung gekündigt worden war.
Der Autofahrer war sowohl von der Versicherung, als auch von der Zulassungsstelle auf den fehlenden Versicherungsschutz aufmerksam gemacht worden. Nachdem er sich aber nicht um eine neue Versicherung gekümmert hatte, wurde sein Fahrzeug wenige Stunden vor der Kontrolle durch die Polizei zwangsabgemeldet und der Zulassungsstempel entfernt.
Der Mann wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er diesen Pkw vor einer Neuzulassung nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen darf. Er muss sich nun strafrechtlich wegen einem Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Quelle: PI Gunzenhausen