Veterinäramt warnt vor Geflügelpest, Gefahr der Ausbreitung in Deutschland hoch

Weißenburg – In Deutschland wurden seit Ende Oktober 2020 mehrere Fälle der hoch pathogenen aviären Influenza vom Subtyp H5 (HPAI H5), kurz Geflügelpest, bei verendeten Wildvögeln in unterschiedlichen Regionen an der Nord- und Ostseeküste sowie in Hamburg festgestellt. Die Funde der verendeten Wildvögel stehen im Zusammenhang mit dem bereits begonnenen herbstlichen Vogelzug von Wasservögeln nach Europa. Doch auch in Nutzgeflügelbeständen wurden bereits Ausbrüche von HPAI H5 in den Niederlanden sowie hierzulande in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gemeldet. Das Veterinäramt am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen ruft alle Geflügelhalter zur Vorsicht auf.

Laut aktueller Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) ist die Gefahr weiterer Einträge von HPAI H5-Viren nach Deutschland, der Ausbreitung bei Wasservogelpopulationen sowie einer Übertragung in deutsche Nutzgeflügelhaltungen und andere Vogelbestände durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch einzustufen.

Die Geflügelpest ist eine für Hausgeflügel hochansteckende Erkrankung und verläuft meist unter schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein und sind oft wenig typisch, hierzu zählen u.a. stumpfes, gesträubtes Federkleid, schnell fortschreitende Teilnahmslosigkeit, Verweigerung von Futter und Wasser, Atemnot, Niesen, Wässrig-schleimiger grünlicher Durchfall, aber auch Wassereinlagerungen (Ödeme) am Kopf und blaurote Verfärbungen an Kopfanhängen und Füßen. Erkrankte Tiere können zudem zentralnervöse Störungen entwickeln, gekennzeichnet durch abnorme Kopfhaltung und Gleichgewichtsstörungen.

Vor allem Hühner und Puten sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen, hier können bis zu 100% der Tiere erkranken und sterben.

Oberste Priorität hat der Schutz der Nutzgeflügelbestände vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV Infektionen. Für alle Geflügelhalter im Land gilt, die allgemeinen Schutzmaßregeln, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschrieben sind, konsequent umzusetzen. Hierzu zählt unter anderem, Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen zu füttern und zu tränken. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Die veterinärmedizinische Untersuchung bei einem unklaren Krankheitsgeschehen im Bestand, erhöhten Verlusten in der Herde oder einer reduzierten Legeleistung sind ebenfalls vorgeschrieben.

Vor dem Hintergrund des aktuellen Geflügelpestgeschehens in Deutschland werden Tierhalter von Geflügel zudem an ihre Anzeige- und Registrierungspflicht gemäß § 26 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) erinnert. Jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln ist, unabhängig von der Größe des Bestandes, verpflichtet, seinen Betrieb vor Beginn der Tätigkeit dem Veterinäramt unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Auch Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Bei den aktuell nachgewiesenen Geflügelpesterregern der Subtypen H5N8 oder H5N5 bestehen derzeit keine Hinweise auf eine mögliche Übertragung auf den Menschen.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, auffälliges Verhalten und verendete Wildvögel umgehend beim Veterinäramt des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen unter der Telefonnummer 09141 902-272 zu melden.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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