Wir nehmen die Befürchtungen und Ängste der Landwirtschaft ernst

Ansbach – Die Landtagsabgeordneten Alfons Brandl und Andreas Schalk sowie der Bundestagabgeordnete Artur Auernhammer erklären gemeinsam zu den Befürchtungen der Landwirte in Sachen „Rote Gebiete“ und Düngeverordnung:

„Die Festlegung der roten Gebiete hat in Zusammenarbeit mit den Verbänden eine differenzierte Betrachtung der einzelnen Grundstücke ergeben und damit gut die Hälfte der bisherigen roten Flächen reduziert. Dies weist in die richtige Richtung.

Jetzt gilt es, die verbliebenen Flächen zusammen mit der Landwirtschaft genauer zu betrachten. Es gilt nun, in einem nächsten Schritt aus den zu betrachtenden Grundwasserkörper jene Teilgebiete herauszunehmen, die keine relevante Belastung im Grundwasser aufweisen. Hierzu bedarf es eine ausreichende Dichte von Grundwassermessstellen für das Regionalisierungsverfahren. Nur dort, wo nachweislich Handlungsbedarf zur Nitratverminderung zum Schutz des Grundwassers besteht, darf es ein rotes Gebiet geben.

Im Zuge einer verursachergerechten Düngeverordnung ist es auch wichtig, dass Landwirtschaftsbetriebe in roten Gebieten, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften, einzelbetriebliche Befreiungsmöglichkeiten von den Auflagen beantragen können. Selbstverständlich müssen diese Betriebe dann ihre Daten und Düngeberechnungen offenlegen. Der Bauernverband hat bei gemeinsamen Gesprächen auch andere interessante Ansatzpunkte vorgeschlagen. Es ist für die betroffenen Landwirte nicht nachvollziehbar, dass ein Betrieb, der sich ordnungsgemäß verhält und nach der guten fachlichen Praxis und gemäß den Vorgaben des staatlichen Versuchswesens arbeitet, mit Restriktionen rechnen muss.

Die Ämter werden alle Informationsmöglichkeiten nutzen, die Landwirte zu den neuen Gebietskulissen aufzuklären. Sei es per Informationsveranstaltung, Internetseiten, Steckbriefen oder Einzelberatungen, die Corona-bedingt leider erst ab Januar oder Februar möglich sind.

Einige Unklarheiten haben sich in den ersten Gesprächen ergeben: Warum sind die Messstellen bei uns nicht mehr geworden, warum nimmt man nicht die von den Gemeinden überwachten Messstellen dazu? Wie kann es sein, dass Messstellen im ursprünglichen Verfahren „weiß“ signalisiert haben, jetzt aber „rot“ sind? Warum darf ich die Zwischenfrucht nicht andüngen und vieles mehr. Wir sind der Meinung, dass diese Fragen geklärt werden müssen und wir in diesen Fragen unsere Bauern nicht alleine stehen lassen wollen:

Wir fordern daher, das Messstellennetz unverzüglich weiter zu verdichten, die bisherigen Ergebnisse nochmal zu überprüfen, bei festgestellten Fehlern nach zu bessern und die Rechtsfolgen wie Düngen der Zwischenfrucht nochmals zu evaluieren. Auf keinen Fall kann diese Neujustierung der Kulissen bis 2024 warten. Dies muss unbedingt früher erfolgen.

Wir appellieren aber auch an die landwirtschaftlichen Praktiker, uns Hinweise zu geben, wo solche problematischen Gebiete bestehen. Nur in konkreten Fällen können wir für bestimmte Flächen eventuelle Verbesserungen erreichen.“

Quelle: Alfons Brandl MdL (CSU) – Abgeordnetenbüro

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