Zeugensuche – Unerlaubtes Entfernen eines Biberdammes –

Treuchtlingen – Die Umwelt- und Naturschutzbehörde des Landratsamtes erstattete Anzeige, da im Lohgraben bei Bubenheim, zwischen der Altmühl und der Kreisstraße WUG 3, an der Einmündung des Schertnershofer Grabens, von einem Unbekannten ein Biberdamm unerlaubt entfernt wurde.

Auf den Resten des weggeräumten Dammes lag zudem ein toter Biber. Wie das Tier zu Tode kam, konnte nicht geklärt werden. Seitens des Landratsamtes lag eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung vor, dass seitens der Stadt Treuchtlingen die Nebendämme hätten beseitigt werden dürfen. Eine Rückfrage bei der Stadt ergab allerdings, dass von dort noch keine Arbeiten an dem Damm durchgeführt wurden.

Letztendlich räumte ein bislang Unbekannter den kompletten Hauptdamm, der von der o.g. artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung überhaupt nicht erfasst war und alle Nebendämme. Trotz umfangreicher Ermittlungen und Zeugenbefragungen konnte bislang nicht geklärt werden, wer den Biberdamm beseitigte und somit eine Straftat nach dem Bundesnaturschutz-, Tierschutz-, Bundesjagd- und Pflanzenschutzgesetz beging.

Die Tatzeit lag zwischen dem 01.02. und dem 19.02.2019. Hinweise werden an die PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0 erbeten.

Quelle: PI Treuchtlingen

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