Ansbach – Nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (Psych-KHG) sind die sieben Bezirke verpflichtet, bis 1. Juli 2021 einen bayernweiten Krisendienst für Menschen in psychischen Notlagen aufzubauen. Im
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Ansbach – Nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (Psych-KHG) sind die sieben Bezirke verpflichtet, bis 1. Juli 2021 einen bayernweiten Krisendienst für Menschen in psychischen Notlagen aufzubauen. Im
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