Neuer Biberberater für den Landkreis berufen

Weißenburg – Am 10.03.2020 wurde Dietmar Spatz aus Hohentrüdingen durch Landrat Gerhard Wägemann als neuer Biberberater für den Landkreis berufen. Herr Spatz hat seine Tätigkeit am 1. April aufgenommen und ist hier regional für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm und der Gemeinde Polsingen zuständig.


Utz Löffler (Sachgebietsleiter Umwelt- und Naturschutzrecht), Sonja Alberter (Umwelt- und Naturschutzrecht), Biberberater Dietmar Spatz, Landrat Gerhard Wägemann
(Bildnachweis: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen)

„Ich bedanke mich für die Bereitschaft von Herrn Spatz, als ehrenamtlicher Biberberater des Landratsamtes diese wichtige Koordinierungsaufgabe zu übernehmen und wünsche ihm hierbei viel Freude“, erklärte Landrat Wägemann bei seiner Berufung.

Herr Spatz arbeitet als ehrenamtlicher Mitarbeiter zur Unterstützung der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen. Durch die Bereitschaft von Herrn Spatz, sich im Bereich des Bibermanagements zu engagieren, hat der Landkreis nun wieder insgesamt drei Biberberater.

Zu den Aufgaben eines Biberberaters gehört die Erkundung und Ermittlung von Bibervorkommen in seinem Zuständigkeitsbereich. Als Beauftragter der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt verfügt er dabei nach dem Bayerischen Naturschutzrecht über ein Zutrittsrecht zu fremden Grundstücken, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig ist. Weiterhin steht er als unmittelbarer Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Gemeindeverwaltungen zur Verfügung, insbesondere immer dann, wenn sich diese durch die Tätigkeit des Bibers betroffen oder beeinträchtigt fühlen. Der Biberberater berät und unterstützt, vor allem bei Vorsorgemaßnahmen wie zum Beispiel Baumsicherungen, Verfüllen von Einbrüchen, Anbringen von Elektrozäunen und vielem mehr. Wichtig ist auch eine Beratung über die Möglichkeiten finanzieller Hilfen durch Dritte und die Aufnahme von Biberschäden, die für die Gewährung einer Ausgleichszahlung durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz nötig wird.

Da der Biberberater die Biberreviere in seinem Zuständigkeitsbereich sehr gut kennt, kann er fachkundige Einschätzungen abgeben, die wertvolle Entscheidungshilfen bei beantragten artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen liefern. Zudem berichtet er der Unteren Naturschutzbehörde in regelmäßigen Abständen über seine Tätigkeit und steht so im engen Kontakt mit der Behörde.

Sofern Eingriffe gegen den Biber in Form von Biberdammbeseitigungen oder Zugriffsmaßnahmen angeordnet werden, kann auch die Betreuung solcher Einsätze in sein Aufgabengebiet fallen, zu dem auch die Öffentlichkeitsarbeit gehört.

Die Biberberater werden an der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) in einem einwöchigen Lehrgang ausgebildet. Biberberater sind ehrenamtlich tätig und erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Falls Interesse an der Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit als Biberberaterin bzw. Biberberater besteht, können sich Interessierte bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes melden (bei Frau Alberter unter Tel. 09141/902 377 oder bei Frau Petschl unter Tel. 09141/902 378).

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Jürgen Simon

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