Stadt Gunzenhausen – Hundekot gehört in die Tonne, nicht auf den Gehweg oder in die Natur

Gunzenhausen – Der beste Freund des Menschen ist manchmal ein richtiger Saubär. Auf der Gassirunde hinterlässt er oder sie „Hund“ übelriechende Tretminen, ganz schön widerlich, die Hinterlassenschaften in einen Kotbeutel zu packen und beim nächsten Abfalleimer zu entsorgen. Vielleicht ist es besser, den Haufen einfach liegen zulassen, oder? … zumindest, wenn niemand schaut. Von wegen, solch ein Verhalten wird nur in einer Welt ohne gesunden Menschenverstand toleriert. Denn: Hundekot gehört nicht auf den Gehweg, nicht auf öffentliche Wiesen und auch nicht in die Natur! Die Exkremente müssen richtig entsorgt werden, denn nur dann gibt´s ein funktionierendes Gleichgewicht zwischen Hundehaltung, Öffentlicher Akzeptanz, Sicherheit und Nahrungsproduktion. Wer sich trotz zahlreicher, lautstarker Appelle nicht an die Vorschriften halten und rücksichtslos sein möchte – der muss eben zahlen, denn die Verunreinigung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 2.500 Euro geahndet wird.

„Ob illegale Müllablagerungen im Wald, Graffiti an Hauswänden oder eben Hundekot auf dem Gehweg – ich kann mich nur wundern, dass wir über solche Themen überhaupt sprechen müssen“, betont Erster Bürgermeister Karl-Heinz Fitz. „Niemand von uns möchte in Hundekacke treten oder darauf aufpassen müssen, dass Kinder, beispielsweise beim Fußballspielen auf dem Bolzplatz, in Kot fallen oder damit in Berührung kommen. In letzter Zeit bekommen wir wieder viele Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, daher möchten wir erneut einen Appell an alle Tierhalterinnen und -halter aussprechen: Nehmen Sie den Hundekot mit! Dieser gehört in die Tonne und nicht in den öffentlichen Raum. Hundekottüten stellen wir als Stadt in ausreichender Menge zur Verfügung, auch an öffentlichen Abfallbehältern mangelt es nicht. Seien Sie solidarisch und rücksichtsvoll. Sie selbst profitieren doch auch von einer sauberen Stadt und ärgern sich über die Hinterlassenschaften anderer Hunde.“

Nach Art. 16 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes hat die- oder derjenige, der eine Straße und damit auch den Gehweg, über das übliche Maß hinaus verdreckt, die Verunreinigung unverzüglich und ohne Aufforderung zu beseitigen. In der Stadt Gunzenhausen wird solch ein Verstoß mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahndet. Noch teurer wird es bei Grünanlagen: Verunreinigungen sind auch hier unverzüglich zu beseitigen. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 € geahndet werden.

Auch auf landwirtschaftlich genutzten Feldern und Flächen darf Hundekot nicht einfach zurückgelassen werden. Eigentlich logisch, denn auf Nutzflächen und auf Wiesen produzieren Landwirte Nahrungsmittel oder Tierfutter. Exkremente können leicht zur Gesundheitsgefahr werden. „Die Stadtverwaltung verteilt über die öffentlichen Spender jährlich ca. 240.000 Kotbeutel an Hundehalterinnen und Hundehalter“, ergänzt Erster Bürgermeister Karl-Heinz Fitz. „Verdreckte Wege oder Wiesen müssen von der Öffentlichen Hand gereinigt werden. Das kostet und die zusätzlichen Aufwendungen hat letztlich die gesamte Bürgerschaft zu tragen. Da ist es doch wirklich sinnvoller, den Kot einzusammeln und selbst zu entsorgen.“

Quelle: Stadt Gunzenhausen – Manuel Grosser

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