Visa zur Familienzusammenführung

Sachsen b.Ansbach (mm) – Von Januar 2015 bis Juni 2017 wurden bundesweit rund 230.000 Anträge für „Visa zur Familienzusammenführung“ bewilligt. Aus diesem Grund stellte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Frankensprecher der FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag Dr. Peter Bauer aus Sachsen b. Ansbach eine Anfrage zum Plenum, wie hoch die Bayerische Staatsregierung die Zahl der Anträge für die Jahre 2017 und 2018 einschätzt und wie sich die CSU die damit zusammenhängende Problematik der nachgezogenen Familienmitglieder vorstellt.

Dr. Peter Bauer MdL (Freie Wähler)

Aus der Antwort des zuständigen Staatsministers Joachim Herrmann ergibt sich,
dass die CSU-Staatsregierung keine Schätzung vornehmen kann, weil die vom Bund
erhobenen Daten zur Erteilung von Visa zum Familiennachzug nicht danach differenzieren,
in welches Bundesland der Familiennachzug mit Visum erfolgen soll. Dr.
Bauer kritisch: „Wie soll unter diesen Gegebenheiten eine zielführende Integrationspolitik
stattfinden?

Praktische Schwierigkeiten ergeben sich vor allem bei der Wohnungssuche. Aufgrund europarechtlicher Vorschriften muss das Vorhandensein von ausreichendem
Wohnraum beim privilegierten Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen derzeit
vor der Einreise nicht nachgewiesen werden. Dies hat zur Folge, dass die Kommunen
vor Herausforderungen gestellt werden. Die Staatsregierung hat daher den Bund
aufgefordert, die europa- und bundesrechtlichen Vorgaben auch im Hinblick auf den
Nachweis von ausreichendem Wohnraum vor der Einreise zu überprüfen und eine
Änderung herbeizuführen.

Dr. Bauer erinnert daran, dass die CSU seit zwölf Jahren in der Bundesregierung ist
und kritisiert deshalb, dass nach wie vor kein schlüssiges Gesamtkonzept für eines
der wichtigsten innenpolitischen Themen vorbereitet wird.

Quelle und Bild: Dr. Peter Bauer MdL (Freie Wähler)

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