Barrierefreiheit im Schienenverkehr

Wilhermsdorf/München – Trotz der gesetzlichen Verpflichtung des Bundes und der freiwilligen finanziellen
Beteiligung des Freistaats, zeichnet sich ein differenziertes Bild von Fortschritt und Nachholbedarf beim
barrierefreien Ausbau der mittelfränkischen Bahnhöfe und Haltestellen ab, wie eine Schriftliche Anfrage des
mittelfränkischen SPD-Landtagsabgeordneten Harry Scheuenstuhl nun ergeben hat.

Harry Scheuenstuhl, Portraits, SPD Fraktion des Bayerischen Landtags, Maximilianeum, München, 26. Oktober 2023, Foto: Jens Hartmann/BayernSPD

Von insgesamt 157 Bahnhöfen und Haltepunkten in Mittelfranken waren zum Stichtag der Anfrage (Stichtag: 12.
Januar 2024) des Abgeordneten an das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr 93 Anlagen
barrierefrei ausgestaltet. „Rund 59 Prozent aller Haltepunkte bei uns sind mittlerweile barrierefrei. Diese Zahl
mag zunächst wie ein Fortschritt klingen, offenbart bei genauerer Betrachtung aber die Kluft zwischen Anspruch
und Wirklichkeit der Mobilitätsbedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. Denn in den letzten 10 Jahren
kamen lediglich 19 weitere barrierefreie Haltestellen hinzu.“, argumentiert Scheuenstuhl (siehe detaillierte
Auflistung in Anlagen 1 und 2). Angesichts der Tatsache, dass die ersten Umbaumaßnahmen bereits 2014
begonnen haben, werfe die Fortschrittsrate Fragen bezüglich der Effizienz und Prioritätensetzung seitens der
verantwortlichen Stellen auf. Seit 2014 wurden durch den Freistaat Bayern insgesamt 286,1 Millionen Euro für
den barrierefreien Ausbau freiwillig bereitgestellt. Auf Mittelfranken entfielen hiervon 38,54 Millionen Euro.
„Angesichts der Größe der Aufgabe und der Vielzahl noch umzusetzender Projekte, unter anderem die großen
Hauptbahnhöfe in Fürth und Nürnberg aber auch zahlreiche kleinere Bahnhöfe und Haltepunkte in der Fläche,
reichen die hier zur Verfügung gestellten Mittel des Freistaats leider nicht aus. Wir fordern daher für den
Doppelhaushalt 2024/2025 eine entsprechende Erhöhung der Mittel. Die Beratungen hierfür stehen bald an.“,
erklärt der SPD-Haushaltspolitiker.

Die freiwilligen Gelder für den Ausbau stammen überwiegend aus Regionalisierungsmitteln sowie aus sonstigen Landesbudgets. Die Umsetzung der barrierefreien Maßnahmen hängt dabei stark von der Abstimmung zwischen dem Freistaat Bayern und der formal zuständigen DB InfraGO AG ab. Der gegenseitige Verweis auf Verantwortlichkeiten helfe laut Scheuenstuhl nicht, die bestehenden Barrieren für Reisende mit eingeschränkter Mobilität schnellstmöglich abzubauen.

„Die Ankündigung des Bayerischen Verkehrsministers, weitere 100 bayerische Bahnhöfe und Haltestellen bis
2028 barrierefrei auszubauen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Jedoch glaube ich nicht, dass die geplanten
Maßnahmen ausreichen werden, um den in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Anspruch auf
uneingeschränkte Teilhabe am öffentlichen Leben zu erfüllen. Es bedarf deshalb nicht nur weiterer finanzieller
Mittel, sondern auch einer klareren Strategie und besserer Koordination zwischen den beteiligten Akteuren.
Denn selbstbestimmte Mobilität ist ein Menschenrecht – und auf halbem Weg stehen zu bleiben ist keine
Option.“, so Scheuenstuhl abschließend.

Quelle und Bild: Harry Scheuenstuhl MdL (SPD)

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