Bayern beschließt Verbot der Gendersprache

München – In Behörden in Bayern ist die Gendersprache mit Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung unzulässig. Der Ministerrat hat heute eine entsprechende Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) beschlossen.

Die AGO verpflichtet die staatlichen Behörden bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden. Diese Regelung wurde klarstellend ergänzt. Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind nun ausdrücklich unzulässig. Das gilt unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zuletzt mit Beschluss vom 15.12.2023 nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können. Die amtliche Regelung der Rechtschreibung ist auch Grundlage des Unterrichts an den bayerischen Schulen.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird die Schulen über die präzisierten Vorgaben zum Gebrauch von Gendersprache in Schule und Unterricht informieren.

Quelle: Bayerische Staatsregierung – Pressestelle

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