Treuchtlingen – Gegen einen 22 Jahre alten Treuchtlinger wurde ein Bußgeldverfahren nach dem Personalausweisgesetz eingeleitet, da sein Ausweis im August 2017 abgelaufen war.
Bekannt wurde der Sachverhalt anlässlich eines Ermittlungsverfahrens, in dem der 22-jährige vernommen werden sollte und seinen Personalausweis vorlegte.
Quelle: PI Treuchtlingen