Die Gefährlichkeit des Restalkohols unterschätzt

Treuchtlingen – Weil er die Gefährlichkeit des Restalkohols unterschätzt hatte, muss ein 46-jähriger Bauarbeiter mit einem hohen dreistelligen Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen.

Der Mann wurde am Freitag, 11.08.2017, gegen 07.10 Uhr, in der Ansbacher Straße mit seinem Lkw kontrolliert. Da er erheblich nach Alkohol roch, wurde ein Test durchgeführt, der positiv ausfiel. Der gerichtsverwertbare Alkoholtest ergab einen Wert über dem Grenzwert von 0,5 Promille.

Gegen den 46-jährigen Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, seinem nüchternen Beifahrer wurden die Fahrzeugschlüssel des Lkw übergeben.

Quelle: PI Treuchtlingen

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