Energie

Aktuelle Informationen zu Biogasanlagen im Landkreis

Weißenburg – Aus Anlass eines Zeitungsberichts im Weißenburger Tagblatt am 11.08.2016, in dem auf der Grundlage einer

Bild einer Biogasanlage aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit einer entsprechenden Umwallung (Bildnachweis: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen).
Bild einer Biogasanlage aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit einer entsprechenden Umwallung (Bildnachweis: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen).

Pressemitteilung des SPD-Landtagsabgeordneten Stefan Schuster eine fehlerhafte und damit verzerrte Darstellung der gegenwärtigen Situation hinsichtlich der Existenz von Umwallungen bei den Biogasanlagen im Landkreis erfolgt ist,gibt das Landratsamt die folgenden aktuellen Informationen heraus:

Die gestern erfolgte Veröffentlichung einer Pressemitteilung des SPD-Landtagsabgeordneten Stefan Schuster im Weißenburger Tagblatt zur Existenz von Schutzwällen im Umkreis der Biogasanlagen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist völlig unzutreffend. Sowohl die Biogasanlagenbetreiber im Landkreis als auch das Landratsamt selbst – siehe Überschrift „Nachholbedarf bei Behörden“ – werden durch diese Falschdarstellung in ein schiefes Licht gerückt bzw. es wird in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, dass hier Nachlässigkeiten sowohl auf Betreiberseite als auch auf Behördenseite bestehen, was jedoch im hiesigen Landkreis eindeutig nicht den Tatsachen entspricht.

Umwallungen der Biogasanlagen dienen dem Schutz von Gewässern vor Verunreinigungen durch auslaufende Gärsubstrate / Gülle bei Schadensfällen. Die Erholung des geschädigten Ökosystems kann sich über Jahre hinziehen. In der Vergangenheit wurden bundesweit bereits massive Gewässerschäden bekannt.

Das Landratsamt Weissenburg-Gunzenhausen ist daher seit Jahren (bereits vor der offiziellen technischen Anforderung im Biogashandbuch Bayern) auf die Betreiber zugegangen und hat auf entsprechende Schutzmaßnahmen (z.B. Bau von Umwallungen) hingewirkt. So haben mittlerweile 37 Biogasanlagen von den insgesamt 67 Biogasanlagen im Landkreis (somit ca. die Hälfte unserer Biogasanlagen) eine Umwallung oder entsprechende Rückhaltemöglichkeiten.

Seitens der Mitarbeiter des Landratsamt Weissenburg-Gunzenhausen werden laufend weitere Ortseinsichten an den Biogasanlagen durchgeführt. In diesen Ortseinsichten wird das Amt generell beratend und sensibilisierend im Hinblick auf die Notwendigkeit von Umwallungen tätig. Von den Biogasanlagen-Betreibern, bei denen das Amt mittlerweile bezüglich fehlender Umwallung tätig wurde, wurde von 18 signalisiert, dass freiwillig Umwallungen errichtet und entsprechende Planungen in Auftrag gegeben werden. Die Planungen werden dem Amt vor Ausführung zur Prüfung übermittelt und anschließend errichtet.

Die Darstellung von Herrn Schuster (SPD) bezieht sich vermutlich auf eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion, in der abgefragt wurde, wieviele Anordnungen bezüglich Umwallungen erlassen wurden.

Von den Biogasanlagenbetreibern im Landkreis wurden die Umwallungen bisher freiwillig errichtet, so dass (Zwangs-) Anordnungen bisher nicht erforderlich waren. Bei Neubaumassnahmen und wesentlichen Änderungen sind die Umwallungen ab 2012 gesetzlich vorgeschrieben. Dies wurde vom Landratsamt Weissenburg-Gunzenhausen auch so umgesetzt.

In Mittelfranken ist der Landkreis Weissenburg-Gunzenhausen Vorreiter hinsichtlich der Umwallungen, da von den vorhandenen 87 Umwallungen alleine 37 Umwallungen (ca. 43 %) schon im Landkreis Weissenburg-Gunzenhausen liegen.

Probleme vor Ort, die ohne Schutzwälle auftreten, wurden in unserem Landkreis bereits früh erkannt und werden auch bei den noch nicht nachgerüsteten Anlagen angegangen.

Quelle und Bild: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

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