Landkreis Ansbach – Die Naturschutzbehörden der Regierung von Mittelfranken und des Landratsamtes Ansbach sowie die LBV Kreisgruppe Ansbach rufen zur Vorsicht auf: Am 7. April 2022 wurde erneut ein geschützter Greifvogel im Landkreis Ansbach vergiftet.
Nach einem toxikologischen Screening besteht Gewissheit, dass sich im Mageninhalt eines in Irsingen
(Gemeinde Gerolfingen) tot aufgefundenen Rotmilans, Rückstände von Pentobarbital befunden haben.
Bei der Substanz handelt es sich um ein Mittel, welches in der Tiermedizin zum Einschläfern eingesetzt
wird. In der Humanmedizin wird dieses Präparat als Schlafmittel verabreicht. Kriminelle haben offen-
sichtlich Giftköder ausgelegt, um gezielt Greifvögel zu töten. Die Polizei wurde über den Vorfall umge-
hend verständigt.
Erst letztes Jahr gab es etliche Vorfälle mit vergifteten Vögeln, allerdings in Zusammenhang mit dem
Mittel Carbofuran. „Es ist erschreckend, dass nach wie vor bayernweit streng geschützte Arten wie
Wanderfalke, Habicht, Rotmilan, Mäusebussard, aber auch Eulen, Störche, Reiher und Raben illegal
getötet werden“, bewertet Markus Bachmann, Vorsitzender der LBV-Kreisgruppe Ansbach, diese Er-
eignisse. Seit 2007 ist das Insektizid Carbofuran in der EU verboten. Von 18 in der Vergangenheit
untersuchten Vögeln, deren Organe nach einer pathologischen Untersuchung auch toxikologisch ana-
lysiert wurden, waren 13 mit dem illegalen Nervengift belastet. Dabei handelt es sich um ein Kontaktgift,
das bereits bei Hautkontakt als Nervengift wirkt und selbst in geringen Dosen zu Krämpfen führt. Somit
besteht auch Gefahr für Kinder und Haustiere wie Katzen und Hunde. „Bitte seien Sie deshalb äußerst
vorsichtig und aufmerksam“, so Markus Bachmann.
Projekt „Tatort Natur“ will Vorfälle aufklären und die Öffentlichkeit schützen
Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) und die Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) wollen mit
der Plattform „Tatort Natur“ dazu beitragen, dass solche Straftaten in Bayern künftig str ikter verfolgt
werden und langjährige Schutzbemühungen um bedrohte, einheimische Tierarten nicht durch illegale
Tötungen zunichtegemacht werden. Der Plattform wurden 2021 bayernweit 60 Fälle von tot aufgefun-
denen Wildtieren gemeldet.