Feuerwehr

Am 13. Mai 2016 ist RAUCHMELDERTAG!

Weißenburg – Zum bundesweiten Rauchmeldertag am 13. Mai 2016 weisen die Kräfte der Kreisbrandinspektion des Landkreises auf die bestehende

Rauchmeldertag 2016_Kampagnenplakat

Rauchmelderpflicht in Bayern hin.

Nach wie vor sterben in Deutschland jährlich rund 600 Menschen durch Brände, 60 davon in Bayern. 90 % der Brandopfer ersticken dabei am giftigen Brandrauch. Deshalb ist es entscheidend, einen Brand rechtzeitig zu bemerken – bevor die ganze Wohnung und damit die Fluchtwege verraucht sind. „Nach dem Ausbruch eines Brandes bleibt Ihnen und Ihrer Familie nur ein sehr kleines Zeitfenster zur Flucht“, wie Kreisbrandrat Werner Kastner erläutert. „Nach nur drei Minuten ist die Wohnung so verraucht, dass Sie die Hand nicht mehr vor Augen sehen und damit möglicherweise die Fluchtwege nicht mehr finden können“, so der Fachmann weiter.
Ein richtig angebrachter Rauchmelder löst weit vorher Alarm aus und ermöglicht damit eine rechtzeitige Flucht aus den Wohnräumen ins Freie. Dies ist besonders in den Nachtstunden wichtig, da der menschliche Geruchssinn im Schlaf „ausgeschaltet“ ist.

Bereits seit 2013 müssen neu gebaute Wohnungen verpflichtend mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2017. Bis dahin müssen auch dort Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, angebracht sein. Zuständig für den Einbau der Geräte sind dabei die Eigentümer der Wohnungen.
Bei Mietwohnungen muss der Mieter darauf achten, dass der Rauchwarnmelder seine Funktion erfüllen kann. Ist der Melder nicht mehr funktionstüchtig, muss der Vermieter darüber informiert werden!

Die Montage dieser „kleinen Lebensretter“ ist denkbar einfach. Eine Fachkraft ist hierfür nicht notwendig:

  • Rauchwarnmelder gehören an die Zimmerdecke. Dort sammelt sich im Brandfall der Rauch zuerst.
  • Rauchwarnmelder sollten möglichst in der Raummitte montiert werden, in jedem Fall aber mindestens 50 cm von der Wand entfernt.
  • Rauchwarnmelder sind einfach mit Schrauben, Dübeln oder Spezialklebstoff zu montieren.
  • Die Gerätehersteller liefern nähere Informationen zusammen mit dem Rauchwarnmelder.
  • Wichtig: Der Rauchwarnmelder darf nicht von Möbeln oder Pflanzen verdeckt werden, damit er seine Funktion erfüllen kann. Auch ein Überstreichen oder Überkleben des Melders ist verboten.

Der Kreisbrandrat weist nachdrücklich auf den Zweck eines Rauchwarnmelders hin: „Rauchwarnmelder können Brände frühzeitig erkennen und melden – aber sie können keine Brände verhüten!“
Zu einem umsichtigen Handeln gehören nach seiner Ansicht verschiedene, selbstverständliche Grundsätze:

  • Niemals im Bett rauchen!
  • Zigaretten und Kippen nur in feuerfesten Behältnissen ablegen!
  • Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen! Auch durch Haustiere oder einen plötzlichen Luftzug können Kerzen umfallen und brennbare Gegenstände entzünden.
  • Zündhölzer und Feuerzeuge kindersicher verwahren!
  • Elektrogeräte dürfen nur wie in den Bedienungsanleitungen beschrieben aufgestellt und betrieben werden. So müssen vorgesehene Lüftungsöffnungen unbedingt freigehalten werden.
  • Bügeleisen, Herd, Heizlüfter, Toaster und ähnliche Geräte dürfen nie unbeaufsichtigt betrieben werden!
  • Defekte Elektro- und Gasgeräte müssen von Fachbetrieben repariert werden!

Quelle und Bild: Kreisbrandinspektion Weißenburg-Gunzenhausen – Andreas Seegmüller

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