Feuerwehr

Bayerisches Feuerwehrgesetz wird novelliert

München – Das Bayerische Feuerwehrgesetz soll an gesellschaftliche und demografische Rahmenbedingungen angepasst werden. So soll zum Beispiel die

Die teilnehmenden Ausbilder nach dem praktischen Ausbildungsabschnitt
Die teilnehmenden Ausbilder nach dem praktischen Ausbildungsabschnitt (Foto: FFW Kreisverband Weißenburg-Gunzenhausen)

Nachwuchsgewinnung durch sogenannte „Kinderfeuerwehren“ ermöglicht und das Höchstalter für den aktiven Feuerwehrdienst auf 65 Jahre heraufgesetzt werden. Den Gesetzesentwurf hat der Ministerrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

Kinder und Jugendliche sind die Retter der Zukunft. Damit auch in Zukunft für die Sicherheit in Bayern gesorgt ist, ist die Nachwuchsarbeit in den Feuerwehren nicht zu unterschätzen. Durch die Gesetzesnovelle soll die Einrichtung von „Kinderfeuerwehren“ ermöglicht werden, in denen Kinder schon frühzeitig an die Aufgaben der kommunalen Feuerwehren herangeführt werden können.

Gleichzeitig soll das Höchstalter für den aktiven Feuerwehrdienst von 63 auf 65 Jahren heraufgesetzt werden. Die Feuerwehren können so von der langjährigen Erfahrung älterer Mitglieder profitieren.

„Diese Gesetzesnovelle ist im Rahmen des demografischen Wandels sehr wichtig. Gerade die Einrichtung von Kinderfeuerwehren ist eine gute Chance für unsere Feuerwehren, ihre Nachwuchsarbeit auszuweiten“, bekräftigt der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal.

Ein weiterer Bestandteil des Gesetzesentwurfs ist die Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit der Feuerwehren. Möglichkeiten zur Kooperation sollen erweitert werden, wodurch Brandschutzmaßnahmen und der technische Hilfsdienst effektiver eingesetzt werden können. Durch den bedarfsorientierten Einsatz von sogenannten Fach-Kreisbrandinspektoren sollen Kreisbrandräte bei ihrer Arbeit entlastet werden.

Der Landtagsabgeordnete erklärt ferner: „Der Gesetzesentwurf sieht darüber hinaus auch neue Möglichkeiten der Inklusion vor: So sollen auch Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen werden
können. Menschen mit körperlicher Behinderung können zum Beispiel als Ausbilder oder psychologische Betreuer fungieren.“

Der Gesetzesentwurf wird nun den Verbänden zugeleitet, damit diese Stellung dazu nehmen können. Anschließend wird er im Bayerischen Landtag beraten. „Ich begrüße den Gesetzesentwurf des Ministerrats. Durch die Änderungen werden unsere Feuerwehren zukunftssicher gemacht sowie die kommunale Zusammenarbeit erleichtert“, stellt Westphal fest.

Quelle: Manuel Westphal MdL (CSU)

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