Gunzenhausen – Gleich zweimal fiel am Wochenende ein Gastwirt in Gunzenhausen auf, weil er sich nicht an die Bestimmungen des Sonn- und Feiertagsgesetzes hielt.
Bereits am Karfreitag war er beanstandet worden war, weil er einem Gast erlaubt hatte, an einem Geldspielautomaten zu spielen. Obwohl er dabei daraufhin gewiesen worden war, daß dies an den stillen Feiertagen nicht gestattet ist hatte er am Ostersamstag seine Geldspielautomaten wieder in Betrieb. Ihn erwarten nun entsprechende Anzeigen.
Quelle: PI Gunzenhausen