Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen bei Heidenheim

Heidenheim – Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat mit Bescheid vom 11. März 2024 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen bei Heidenheim erteilt.

Im Januar 2022 wurde die Errichtung und der Betrieb von zwei Windkraftanlagen beantragt. Nach einer umfangreichen und intensiven Prüfung des Vorhabens und der maßgeblichen Genehmigungsvoraussetzungen geht das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen davon aus, dass bei einem ordnungsgemäßen Betrieb der beiden Windkraftanlagen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt und deren Schutzgüter zu erwarten sind. Aus diesem Grund konnte das beantragte Vorhaben nun genehmigt werden.

Die Entscheidung wird auch im Amtsblatt des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen und der Großen Kreisstadt Weißenburg i. Bay. am 16. März 2024 und auf der Homepage des Landratsamtes bekannt gemacht.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich der genehmigten Antragsunterlagen liegt in der Zeit von Montag, 18. März 2024 bis einschließlich Dienstag, 02. April 2024 während der allgemeinen Dienststunden im Landratsam, Sachgebiet 43 – Umwelt- und Naturschutzrecht, Staatl. Abfallrecht, Bahnhofstraße 2, Gebäude F, Zimmer 2.08, zur Einsichtnahme aus.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Sabrina Huf

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert