Heidenheim – Am 14.10.2023 betrat eine 61-jährige Dame ein Grundstück in Heidenheim, obwohl dieser durch den Eigentümer des Grundstücks ein schriftliches Haus- und Grundstücksverbot ausgesprochen wurde.
Zwei Polizeibeamte der Polizeiinspektion Gunzenhausen begleiteten die Dame vom Grundstück. Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs eingeleitet.
Quelle: PI Gunzenhausen