Mehr Rechte für Fußgänger in Treuchtlingen

Treuchtlingen – Seit März letzten Jahres laufen die Arbeiten zur Neugestaltung der Treuchtlinger Ortsmitte. Diese sind mittlerweile sehr weit vorangeschritten und stehen vor dem Abschluss. Der Partnerschaftsplatz und der Wallmüllerplatz mit Brunnen, den die Kinder in den vergangenen warmen Tagen sehr gerne für eine Abkühlung genutzt haben, sind bis auf kleine Details fertiggestellt. Die Stadt Treuchtlingen weist ausdrücklich darauf hin, dass das Wasser aus dem Brunnen kein Trinkwasser ist und dieses auch keine Badewasserqualität hat und somit nicht für einen dauerhaften Hautkontakt geeignet ist.

Neue Verkehrsregelung in Treuchtlingen

Des Weiteren steht die Freigabe der Bahnhofstraße kurz bevor. Die neuen Verkehrszeichen sind bestellt und werden in den kommenden zwei Wochen geliefert und die erforderlichen Einengungen der Fahrbahn werden ebenfalls in den nächsten vier Wochen aufgestellt.

Auf dem oben abgebildeten Lageplan mit Luftbild sind die wichtigsten Zeichen und Einbauten dargestellt.

Damit der Wallmüllerplatz wachsen konnte, ist die Linksabbiegespur in der Bahnhofstraße weggefallen. Dass in Treuchtlingen dadurch kein Verkehrschaos entsteht, hat sich während der Bauphase, in der die Bahnhofstraße gesperrt war, bewiesen.

Der neu gestaltete Bereich mit einheitlichem Pflasterbelag von der Fischergasse bis zur Hauptstraße und von der Ringstraße bis zu den Kopfparkplätzen am Stadtpark wird zur 20-Zone – verkehrsberuhigter Geschäftsbereich. Damit die Kraftfahrer auch an diese Geschwindigkeit denken und diese versuchen einzuhalten, werden drei Einengungen durch große Blumentröge mit Warnbake (rotes „U“ im Lageplan) aufgestellt.

Der bisherige Zebrastreifen am San Marco kann mit der Verkehrsberuhigung entfallen und bleibt nur durch das Leitsystem für Sehbehinderte im Gehwegbereich in Erinnerung.

Eine Durchfahrt vom Stadtpark zur Bahnhofstraße wird in Zukunft in der Ringstraße nicht mehr erlaubt sein. Dafür sorgen die entsprechenden Verkehrszeichen zum Verbot der Einfahrt bei Ringstraße 5. Auch dies entlastet den umgestalteten Geschäftsbereich und die Kreuzung Bahnhofstraße/Hauptstraße. Dass diese Art der Einschränkung funktioniert, hat sich ebenfalls während der Bauphase durch das Verbot der Einfahrt oberhalb des Parkplatzes der Sparkasse in die Ringstraße gezeigt.

Am Partnerschaftsplatz wird für Fußgänger der entsprechende Bereich ausgeschildert. Dort bleibt für alle nur die Zufahrt zu den Parkplätzen hinter Bahnhofstraße 8, 10 und 12 frei. Danach beginnt die nicht zu befahrende Zone. Ausnahme bleiben die Anwohner von Bahnhofstraße 6 und Hauptstraße 7 und 9, die zukünftig nur vom Partnerschaftsplatz aus ihre privaten Parkplätze erreichen und nicht mehr über die Hauptstraße. Von der Fischergasse und vom Wallmüllerplatz her sorgen stählerne Poller dafür, dass kein PKW in den Gehbereich einfahren kann.

Das von der Bahnhofstraße in die Fischergasse bestehende Halteverbot bleibt auch weiterhin bestehen und wird hoffentlich, wie vor der Baumaßnahme häufig, nicht missachtet.

Auch das Zonenparkverbot (zeitlich begrenztes Parken zwischen 8 und 18 Uhr für max. 2 Stunden) in der Bahnhofstraße bleibt nach der Umgestaltung der Treuchtlinger Innenstadt bestehen. Dieses beginnt bereits an der Kreuzung Bahnhofstraße/Bgm.-Döbler-Allee und endet an der Hauptstraße.

Der Wallmüllerplatz ist nun mit stählernen, teilweise herausnehmbaren Pollern eingerahmt und wird in naher Zukunft Standort der ein oder anderen öffentlichen Veranstaltung werden. Durch seine Barrierefreiheit ist er in jedem Fall sehr flexibel und nachhaltig für Treuchtlingen gestaltet.

Quelle und Bild: Stadt Treuchtlingen – Pressestelle – Marina Stoll

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