Nach Unfallflucht an die Unfallstelle zurück gekehrt

Gunzenhausen – Am Montag, 13.03.2017, stieß gegen 13:05 Uhr ein 20-jähriger aus dem Bereich Treuchtlingen in der Bismarckstraße beim Rangieren mit seinem Pkw gegen ein geparktes Fahrzeug.

Der Fahrer setzte seine Fahrt fort, obwohl der Anstoß bemerkt worden war. Der Anstoß wurde von Zeugen beobachtet. Da der Verursacher später einen Schaden an seinem Fahrzeug feststellte, kehrte er zur Unfallstelle zurück.

Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass sich der Fahrer im Zweifelsfall vergewissern muss, ob ein Fremd-Schaden entstanden ist und hat dann entsprechend zu warten, den Geschädigten oder die Polizei unverzüglich zu informieren. Aufgrund des nachträglichen Meldens kann das Gericht in geeigneten Fällen die Strafe mildern oder von der Verfolgung absehen, ein Strafverfahren ist aber in jedem Fall einzuleiten!

Der Verursacher muss sich strafrechtlich verantworten. Der Gesamtschaden wird auf etwa 1.800.- Euro geschätzt.

Quelle: PI Gunzenhausen

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert