Tag des Rauchmelders am 13. Oktober

München – Der bundesweite Tag des Rauchmelders wird dieses Jahr am 13. Oktober begangen. Nichtsdestotrotz ist der 13. Januar als erster Freitag der 13. diesen Jahres inoffizieller Tag des Rauchmelders und somit Grund genug, sich dieses lebensnotwendige Thema zu Jahresbeginn in Erinnerung zu rufen.

Stefan Schuster MdL (SPD)

„Unabhängig davon, ob sie im selbst genutzten Wohnraum leben, oder ihr Eigentum vermietet haben, sind Eigentümer für die Umsetzung der Rauchmelderpflicht verantwortlich“, so der SPD-Landtagsabgeordnete Stefan Schuster. „Daher appelliere ich an alle Eigentümer in Bayern, ihre Häuser und Wohnungen schnellstmöglich mit lebensrettenden Rauchwarnmeldern auszustatten.“

Erhebungen der Bundesländer, in denen die Rauchmelderpflicht bereits seit längerem gilt, verzeichnen ab dem Zeitpunkt der Einführung einen Rückgang der Brandtoten von rund 80 Prozent.

„Dies ist ein enormer Erfolg, den auch wir in Bayern erreichen müssen“, so Stefan Schuster. Als ehemaliger Berufsfeuerwehrmann setzt der heutige Landtagsabgeordnete daher nochmals mit Nachdruck auf die Sorgfaltspflicht der Eigentümer: „Generell ist der Eigentümer für den Einbau, der Mieter für die Instandhaltung verantwortlich. Am 31. Dezember 2017 endet die fünfjährige Übergangsfrist für die Rauchmeldernachrüstung. Ich bitte jedoch alle Eigentümer, für einen schnellstmöglichen Einbau Sorge zu tragen. Dies zahlt sich in jeder Hinsicht aus- und sei es, damit die Bewohner beruhigter schlafen können.“

Aus rechtlicher Sicht finden keine staatlichen Kontrollen statt. Kommen jedoch im Falle eines Brandes in einem Wohnhaus ohne Rauchmelder Menschen zu Schaden, sind strafrechtliche Konsequenzen die Folge. Unabhängig davon können geschädigte Mieter Schadenersatzansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen.

Quelle und Bild: Stefan Schuster MdL (SPD)

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