Weißenburg – Seit Inkrafttreten der Fünften Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) können unter bestimmten Voraussetzungen in Bayern endlich auch wieder Angebote der Jugendarbeit stattfinden. Der Bayrische
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Weißenburg – Seit Inkrafttreten der Fünften Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) können unter bestimmten Voraussetzungen in Bayern endlich auch wieder Angebote der Jugendarbeit stattfinden. Der Bayrische
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