Umfassende Retterfreistellung für ehrenamtliche Helfer

München – „Der heutige Tag ist ein guter Tag für alle ehrenamtlichen Helfer: Mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung wird die Helferfreistellung auf zahlreiche weitere ehrenamtliche Helfer im Bevölkerungsschutz ausgedehnt“, erklärt Dr. Florian Herrmann, Vorsitzender des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport des Bayerischen Landtags.

Der heute im Landtag einstimmig beschlossene Gesetzentwurf der Staatsregierung trägt dabei klar die Handschrift der CSU-Landtagsfraktion, wie der zuständige Berichterstatter Peter Tomaschko deutlich macht: „Wir haben viele Gespräche mit den Hilfsorganisationen geführt und konnten eine Lösung finden, mit der alle Seiten sehr zufrieden sind. So besteht der Anspruch auf Freistellung etwa nicht mehr nur für die Einsatzkräfte in vorderster Front, sondern zum Beispiel auch für Ehrenamtliche, die verpflegen und betreuen.“

Dass die SPD-Fraktion eine komplette Gleichstellung aller ehrenamtlicher Retter fordert, ist für Tomaschko der falsche Ansatz: „Ziel des Gesetzes ist es, die Ehrenamtler zu unterstützen, die im Notfall alles stehen und liegen lassen, um Leben zu retten. Es geht um eine Freistellung, nicht um eine Gleichstellung. Kernpunkt unserer Überlegungen ist immer‚ was ist sinnvoll?‘ und nicht ‚was haben die anderen und wie bekomme ich das gleiche?‘. Damit erreicht die SPD lediglich eine sinnlose Neiddebatte.“

„Alle geplanten Neuregelungen haben wir gemeinsam mit der Bayerischen Staatsregierung im Einvernehmen mit den freiwilligen Hilfsorganisationen erarbeitet und werden sie nun auch umsetzen“ verdeutlicht Herrmann. „Daher haben wir die Staatsregierung auch aufgefordert zu prüfen, inwieweit eine Regelung geschaffen werden kann, nach der einem privaten Arbeitgeber, der eine im Rettungsdienst oder Katastrophenschutz tätige ehrenamtliche Einsatzkraft unter Fortgewährung des Arbeitsentgelts ohne gesetzliche Verpflichtung freistellt, das fortgezahlte Arbeitsentgelt ersetzt werden kann.“

Tomaschko verband die Verabschiedung des Gesetzes im Namen der CSU-Fraktion mit einem großen Lob an alle Ehrenamtlichen: „Jeder, der schon einmal in einer Notlage auf ehrenamtlich tätige Retter angewiesen war, weiß, wie wichtig dieses Engagement für unsere Gesellschaft ist. Herzlichen Dank an alle, die sich hier engagieren. Wir freuen uns, mit diesem Gesetz unserem Dank auch Ausdruck verleihen zu können.“

Quelle: CSU-Landtagsfraktion – Pressestelle

 

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